In welchem Land muss der Scheidungsantrag eingereicht werden?

Damit eine internationale Scheidung überhaupt durchgeführt werden kann, muss zunächst der Scheidungsantrag an der richtigen Stelle eingereicht werden. Wer zum großen Teil oder ausschließlich in Deutschland lebt, der wird verständlicherweise das Scheidungsverfahren von einem deutschen Gericht durchführen lassen wollen.

Ist ein Scheidungsverfahren erst einmal an einem deutschen Gericht anhängig, kann kein ausländisches Gericht mehr in der Sache tätig werden. Dies ist erst dann wieder möglich, wenn das deutsche Gericht seine Zuständigkeit abgelehnt hat.

Das Gericht welchen Landes für eine internationale Scheidung zuständig ist, findet sich unter anderem in der Verordnung Brüssel II a. Diese Verordnung bezieht sich allerdings nur auf eine internationale Scheidung, welche in der EU durchgeführt wird.

Selbst dann, wenn das Ehepaar keine gemeinsame deutsche Staatsbürgerschaft hat und auch der gemeinsame gewöhnliche Aufenthalt nicht in Deutschland ist, kann unter dem Vorliegen bestimmter Voraussetzungen der Scheidungsantrag in Deutschland gestellt werden. Da dieses Rechtsgebiet sehr komplex ist, sollte Ihnen ein erfahrener Scheidungsanwalt in diesem Fall zur Seite stehen.

Wird deutsches oder ausländisches Scheidungsrecht bei einer internationalen Scheidung angewandt?

Ist das Scheidungsverfahren rechtmäßig bei einem deutschen Gericht anhängig, bedeutet das noch nicht automatisch, dass auch deutsches Familienrecht angewendet wird. Gleiches gilt für den Fall, dass ein ausländisches Gericht für die internationale Scheidung zuständig ist. Auch dann ist nicht automatisch das jeweilige Landesrecht einschlägig.

Wie man sich vorstellen kann, können sich die Rechtsfolgen einer Scheidung je nach angewandtem nationalen Rech stark voneinander unterscheiden. Bestimmt wird die Frage danach, das Scheidungsrecht welchen Landes zur Anwendung kommt davon, was ein eventuell vorhandener Ehevertrag besagt sowie von nationalen Vorschriften als auch von internationalen Abkommen.

Unter welchen Voraussetzungen Sie die Rechtswahl zugunsten des deutschen Scheidungsrechts haben, kann Ihnen ein Rechtsanwalt für Familienrecht und Spezialist für die internationale Scheidung ganz in Ruhe erläutern.

Wird eine internationale Scheidung die im Ausland durchgeführt wurde in Deutschland anerkannt?

Eine internationale Scheidung, die im Ausland durchgeführt wurde, muss in Deutschland von den zuständigen Behörden anerkannt werden, wenn einer oder beide Ex-Ehegatten in Deutschland leben. Andernfalls gilt das Paar nämlich in Deutschland noch als verheiratet. Um die Scheidung anerkennen zu lassen, muss ein diesbezüglicher Antrag bei der zuständigen Behörde gestellt werden.