Wie verändern sich die Unterhaltsansprüche für Trennungskinder ab 2019?
Bei Kindern bis sechs Jahren steigt der Unterhaltssatz ab nächstem Jahr um sechs Euro. Von jetzt 348 auf dann 354 Euro. Die Düsseldorfer Tabelle 2019 sieht außerdem vor, dass Kinder zwischen sechs und zwölf Jahren ab 2019 sieben Euro mehr Unterhalt im Monat erhalten. Ab dem zwölften bis zum 18. Lebensjahr stehen Trennungskindern neun Euro mehr im Monat zu. Einzig bei volljährigen Kindern, die noch im elterlichen Haushalt leben, werden sich die Ansprüche auf Unterhalt gemäß der Düsseldorfer Tabelle 2019 nicht verändern.
Bei Eltern mit einem höheren Einkommen steigt der Anspruch auf Unterhalt noch stärker an.
Eltern, deren Einkommen zwischen 5101 und 5500 Euro liegt, sind von höheren Unterhaltssätzen betroffen. Bei Kindern zwischen 12 und 17 Jahren steigen die Unterhaltsansprüche um 14 Euro auf 762 Euro monatlich. Bei allen weiteren Einkommensgruppen verändern sich die Ansprüche auf Unterhalt gemäß der Düsseldorfer Tabelle 2019 nicht.
Wie wird das Kindergeld auf die Bedarfssätze angerechnet?
Bei minderjährigen Kindern, denen Unterhalt zusteht, wird das Kindergeld zu 50 Prozent auf die Bedarfssätze angerechnet. Bei volljährigen Kindern wird das Kindergeld sogar in voller Höhe auf die Bedarfssätze angerechnet. Das bedeutet in der Praxis, dass ein Teil des Unterhalts von staatlicher Seite aufgebracht wird. Ab Juli 2019 wird das Kindergeld übrigens um zehn Euro monatlich erhöht. Unterhaltspflichtige Eltern, die volljährige Kinder haben, müssen in der Praxis dadurch weniger Unterhalt zahlen. Dennoch bekommen die unterhaltsberechtigten Kinder im Ergebnis mehr Geld, da ihnen die Erhöhung des Kindergeldes zu Gute kommt.
Düsseldorfer Tabelle 2019 – Informieren Sie sich umfassend über Unterhaltssätze
Die neue vollständige Düsseldorfer Tabelle 2019 finden Sie in unserem Download-Bereich. Zudem können Sie auf der Homepage des Oberlandesgerichts Düsseldorf die Düsseldorfer Tabellen der Jahre 2005 bis 2019 in Ruhe einsehen. Auf dieser Website erfahren Sie außerdem, wie hoch Ihre Zahlbeträge vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2019 tatsächlich sind.
Die Zahlen und Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle 2019 kommen durch die intensive Zusammenarbeit aller deutschen Oberlandesgerichte sowie der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e. V. zustande. Bereits seit dem Jahr 1962 werden Fragen zur Bemessung von Unterhalt für Kinder getrenntlebender Eltern auf diese Weise erarbeitet. Die Düsseldorfer Tabelle 2019 entfaltet genau wie ihre Vorgänger allerdings keine Gesetzeskraft.