Steuerliche Entlastungen können Alleinerziehende, nach allgemeiner Meinung, im Jahr einer Eheschließung anteilig zum Ansatz bringen. Dies gilt zumindest für den Zeitraum, in welchem die neuen Eheleute noch nicht gemeinsam leben.
Nicht einig sind sich Finanzrecht Experten jedoch darüber, ob der alleinerziehende Elternteil neben diesen steuerlichen Entlastungen auch die Vorteile eines Ehegattensplittings im gleichen Jahr nach der Eheschließung in Anspruch nehmen kann.
Können Alleinerziehende verschiedene steuerliche Entlastungen nebeneinander geltend machen?
In dem betreffenden Fall, der nun vom Bundesfinanzhof entschieden werden muss, wollte das Ehepaar erreichen, dass ihnen im Zeitraum von Januar bis November des entsprechenden Veranlagungszeitraums im Vorfeld ihrer Heirat, welche im Dezember stattfand, sowohl das Ehegattensplitting als auch der Entlastungsantrag für Alleinerziehende anerkannt würde.
Das in dieser Sache zuständige Finanzamt befand allerdings, dass die Inanspruchnahme der steuerlichen Zusammenveranlagung seine Wirkung für das gesamte Jahr der Eheschließung entfalten müsse. Dies betreffe also folglich auch die Monate vor der Heirat. Die Inanspruchnahme des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende kann nach Ansicht des zuständigen Finanzamtes daher nicht zusätzlich zum Ehegattensplitting vorgenommen werden. Das in erster Instanz zuständige Finanzgericht München schloss sich der Einschätzung des Finanzamtes an und führte zudem aus, dass es nicht der Intention des Gesetzgebers entspreche, das steuerliche Entlastungen in Form des Ehegattensplittings und des Entlastungsantrags für Alleinerziehende nebeneinander gewährt werden.
Die Entscheidung des Bundesfinanzhofes steht noch aus
Wie sich der Bundesfinanzhof zu dieser Frage positioniert, bleibt abzuwarten. Die Corona Krise und die mit ihr verbundenen wirtschaftlichen Schwierigkeiten haben den Staat dazu gebracht, weitere steuerliche Entlastungen für die Bürger auf den Weg zu bringen. So üben die aktuell aufgrund der Pandemie erhöhten Entlastungsbeträge für Alleinerziehende von 4.008 Euro verständlicherweise einen gewissen Reiz aus.
Sollte die oben ausgeführte familiäre und steuerliche Konstellation vorliegen, kann die Anfechtung entsprechender Steuerbescheide daher sinnvoll erscheinen. Ob solch eine Anfechtung im Einzelfall sinnvoll ist oder Aussicht auf Erfolg hat, kann mit Hilfe eines erfahrenen Rechtsanwalts herausgearbeitet werden.
Schildern Sie dem Rechtsanwalt für Familienrecht Ihre Situation und planen Sie gemeinsam das weitere Vorgehen. Möglicherweise entscheidet der Bundesfinanzhof ja, dass neben den steuerlichen Entlastungen für Alleinerziehende auch die Vorteile des Ehegattensplittings in Form der steuerlichen Zusammenveranlagung im selben Jahr nach der Eheschließung gewährt werden können.