Haustiere sollen abwechselnd zu Herrchen und Frauchen

Das in Spanien neu beschlossene Gesetz zum geteilten Sorgerecht bei Haustieren geht auf die Initiative der in der Regierung zusammenarbeitenden Sozialisten und deren Koalitionspartner Podemos zurück. Inhalt des neuen Gesetzes ist die Feststellung, dass Haustiere als Lebewesen mit eigener Sensibilität gelten und nach einer Scheidung von beiden ehemaligen Herrchen gleichermaßen betreut werden sollten.

Geteiltes Sorgerecht bei Haustieren soll im Ergebnis dazu führen, dass dem Wohlergehen der Tiere in größerem Maße Rechnung getragen werden soll. Kommt es also bei einem Ehepaar mit Haustieren zu einem Scheidungsverfahren, muss auch eine Einigung über die zukünftige Tierbetreuung stattfinden.

Im Idealfall werden Hund, Katze, Vogel oder das Meerschweinchen dann abwechselnd von Herrchen und Frauchen betreut. Selbstverständlich funktioniert das nur dann, wenn die abwechselnde Betreuung dem Tierwohl nicht entgegensteht.

Tierbesitzer müssen für das Wohlergehen ihrer Haustiere Sorge tragen

Geteiltes Sorgerecht für Haustiere bedeutet selbstverständlich nicht, dass sich beide Ex-Ehegatten um jeden Preis abwechselnd um die gemeinsamen Haustiere kümmern müssen.

Hat beispielsweise einer der Ex-Partner in der Vergangenheit die Tiere vernachlässigt oder sogar misshandelt, dann kann und muss ihm die zukünftige Betreuung der Haustiere natürlich untersagt werden. Denkbar ist es auch, dass eher territoriale Tiere wie Katzen, die unter einem ständigen Wechsel ihres Zuhauses leiden würden, lediglich vom Ex-Partner in der ehemals ehelichen Wohnung besucht werden.

Bei allen Überlegungen und Sorgerechtsvereinbarungen soll stets das Tierwohl im Mittelpunkt stehen und es müssen auf die Situation individuell zugeschnittene Lösungen gefunden werden.

Die spanischen Justizbehörden können außerdem darüber entscheiden, ob nach der Scheidung oder Trennung einer der Besitzer der Haustiere zur Zahlung von Unterhalts- oder Pflegekosten verpflichtet werden soll.

Geteiltes Sorgerecht für Haustiere auch in anderen europäischen Ländern

Auch wenn geteiltes Sorgerecht für Haustiere in Europa ein rechtliches Novum darstellt, haben auch andere Länder in Europa in den letzten Jahren massiv an ihren Tierschutzgesetzen gearbeitet. Besondere Schutzvorschriften für Tiere gibt es beispielsweise bereits in Frankreich, Deutschland, Österreich, Portugal und der Schweiz.

In Spanien werden Haustiere jetzt übrigens nicht nur in Scheidungsverfahren thematisiert, sondern können auch in Testamenten Berücksichtigung finden. Sie können einer speziellen Person zugedacht oder den gesetzlichen Erben übergeben werden. Auch härtere Strafen für Tierquäler sollen zukünftig Anwendung finden.