In Deutschland ist der Versorgungsausgleich im Versorgungsausgleichsgesetz gesetzlich geregelt. Doch was genau steckt hinter dem Begriff? Und wie funktioniert der Versorgungsausgleich? Und warum es Sinn macht, sich von einen Fachanwalt beraten zu lassen.

Was ist ein Versorgungsausgleich?

Wenn Sie sich scheiden lassen, wird vom Familiengericht ein Versorgungsausgleich durchgeführt. Die Versorgungsansprüche, die Sie und Ihr Partner während der Ehe erworben haben, werden gleichwertig aufgeteilt.

Jeder der arbeitet, erhält automatisch Anrecht auf eine Rente. Personen in einem Angestelltenverhältnis beziehen diese von der Deutschen Rentenversicherung. Beamte erhalten sie von einem speziellen Beamtenversorgungswerk. Freiberufler oder andere Selbstständige sorgen in der Regel selbst für ihre Rente vor.

Diese Anwartschaften in dem jeweiligen Rentenkonto werden dann im Rahmen der Scheidung unter den Ehegatten aufgeteilt. Das Familiengericht stellt fest, welcher Ehegatte über welche Anwartschaften verfügt. Es wird entschieden, wem Versorgungsansprüche abgezogen und welcher Partei Anwartschaften gutgeschrieben werden.

Welchem Zweck dient der Versorgungsausgleich bezogen auf die Rente?

Der Versorgungsausgleich soll sicherstellen, dass beide geschiedenen Eheleute unabhängig voneinander im Alter ihr Leben bestreiten können. Der Partner, der beispielsweise die Kinderbetreuung übernommen und nur wenig gearbeitet hat, profitiert von der Rente seines Ex-Partners und entgeht der Altersarmut.

Im Detail bedeutet dies, dass bei einer Scheidung die Rentenpunkte während der Ehezeit beider Ehegatten ermittelt werden und dass diese Anwartschaften gleichmäßig aufgeteilt werden. Jeder Ehegatte bekommt jeweils die Hälfte.

Das heißt, dass der Ehegatte, der während der Ehe nur wenige Anrechte erhalten hat, durch den Versorgungsausgleich von der Rente des anderen Ehepartners profitieren kann. Umgekehrt muss ein Ehegatte, der während der Ehe viele Anrechte erhalten hat, einen Teil dieser an den anderen abgeben.

Durch den Versorgungsausgleich sollen somit beide Ehegatten bei einer Scheidung eine angemessene Versorgung im Alter erhalten. Der Versorgungsausgleich trägt somit dazu bei, dass auch nach einer Scheidung eine gewisse finanzielle Absicherung für beide gewährleistet ist. Beide Eheleute sind somit Ausgleichsberechtigte und Ausgleichsverpflichtete.

Berechnung des Versorgungsausgleichs bei Scheidung

Der Versorgungsausgleich wird auf Basis eines komplizierten Berechnungsverfahrens ermittelt. Dabei werden folgende Schritte durchgeführt:

1. Ermittlung der Ehezeit

Zunächst wird geschaut, wie lange Sie verheiratet waren. Es werden nur die Ansprüche berücksichtigt, die während der Ehe erworben wurden. Hier gilt die gesetzliche Ehezeit. Also die Zeit vom 1. des Monats der Heirat bis zum Ende des Monats vor Scheidungsantrag Zustellung.

2. Ermittlung der Rente aus dem jeweiligen Rentenkonto

Anschließend werden die Anrechte beider Ehegatten ermittelt. Hierzu werden Auskünfte bei den zuständigen Versorgungsträger angefordert. Bei der deutschen Rentenversicherung sind die Entgeltpunkte maßgeblich.

3. Wertausgleich

Nun werden die Ansprüche miteinander verrechnet. Dabei wird der sogenannte Wertausgleich ermittelt. Dieser Betrag muss ausgeglichen werden, um die Anrechte bei einer Scheidung gerecht aufzuteilen. Hierbei wird berücksichtigt, welche Rentenansprüche in welcher Höhe erwirtschaftet wurden.

4. Ausgleichsverfahren

Der Ausgleich kann durch verschiedene Verfahren erfolgen. Mögliche Verfahren sind: Umwandlung von Rentenanwartschaften in Rentenansprüche, Übertragung von Anwartschaften oder Zahlung eines Ausgleichswerts.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Versorgungsausgleich eine sehr komplexe Angelegenheit ist. Viele Besonderheiten sind zu berücksichtigen. Eine Beratung von einem spezialisierten Anwalt für Familienrecht ist empfehlenswert.

Welche Versorgungsleistungen werden miteinbezogen?

Beim Versorgungsausgleich werden die erworbenen Anwartschaften auf gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorgen ausgeglichen. Dies betrifft insbesondere:

1. Gesetzliche Rentenversicherung

Rentenpunkte der gesetzlichen Rentenversicherung

2. Betriebliche Altersversorgung

Betriebliche Versorgungsanwartschaften der Ehegatten

3. Private Altersvorsorge

Private Versorgungsanwartschaften (z.B. Riester-Rente, Rürup-Rente, Lebensversicherungen)

4. Beamtenversorgung

Anwartschaften auf Beamtenpensionen

Wichtig! Es werden nur die während der Ehezeit erworbenen Anwartschaften im Versorgungsausgleich ermittelt. Anrechte, die vorher oder nachher erhalten wurden, bleiben außerhalb des Versorgungsausgleichs.

Interne Teilung & externe Teilung der Rentenansprüche

Beim Versorgungsausgleich wird zwischen interner Teilung und externer Teilung der Rentenansprüche unterschieden.

1. Interne Teilung

Die Rentenanwartschaften werden direkt beim jeweiligen Rentenversicherungsträger geteilt. Dabei wird der Ausgleichsbetrag in Rentenpunkten umgerechnet. Dieser wird dann auf die Rentenversicherungskonten der geschiedenen Ehepartner übertragen. Jeder erhält eine eigene Altersrente, die aufgrund der erworbenen Rentenpunkte berechnet wird.

2. Externe Teilung

Der Ausgleichsbetrag erfolgt durch eine Zahlung. Der Ehegatte, dessen Anrecht höher ist, muss dem anderen eine Ausgleichszahlung leisten. Die Ausgleichszahlung kann einmalig oder als monatliche Rente gezahlt werden. Die begünstigte Person erhält dann keine eigene Rente, sondern eine Ausgleichszahlung.

Welche Art der Teilung gewählt wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zum Beispiel die Höhe der erworbenen Rente oder auch individuelle Wünsche. Erfahrungsgemäß ist die interne Teilung komplexer. Sie kann mehr Zeit in Anspruch nehmen als die externe Teilung.

Familiengericht: Entscheidung über den Versorgungsausgleich

Grundsätzlich prüft und entscheidet das Familiengericht den Versorgungsausgleich bei einer Scheidung. Die Ansprüche gegenüber der Rentenversicherung werden ermittelt und verteilt. Sind sich beide Parteien einig, ist auch eine einvernehmliche Regelung möglich. Hier kann oftmals zwischen den Ehegatten eine Vereinbarung getroffen werden.

Es ist wichtig, dass beide Ehepartner vollständige Informationen über ihre Altersvorsorge vorlegen. Zudem müssen die gesetzlichen Regelungen beachtet werden.

Wenden Sie sich für eine gerechte Verteilung an einen erfahrenen Rechtsanwalt. Insbesondere wenn komplexe Versorgungsverhältnisse oder Uneinigkeiten vorliegen. Dieser kann Sie im Rahmen des Scheidungsverfahrens umfassend beraten und vertreten.

Wer von der gerechten Verteilung der Altersversorgung profitiert

Ein Versorgungsausgleich kann für beide Ehepartner positive als auch negative Auswirkungen haben. Das hängt davon ab, wie die erworbene Rente aufgeteilt werden.

Der Versorgungsausgleich soll dazu beitragen, dass die Altersversorgung gleichmäßig aufgeteilt wird. Der Ehegatte mit wenigen Rentenanwartschaften kann von denen des anderen profitieren. Umgekehrt bedeutet es, dass die Partei mit hohen Rentenpunkten, diese teilweise abgeben muss. Ein Versorgungsausgleich bedeutet meist für den einen Ehegatten eine Rentenkürzung.

Ziel ist es jedoch, dass beide Parteien eine angemessene Versorgung im Alter erhalten.

Zeitpunkt des Versorgungsausgleichs

Der Versorgungsausgleich wird im Rahmen eines Scheidungsverfahrens durchgeführt. Dieser erfolgt zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Scheidung. Er ist somit Bestandteil des Scheidungsurteils oder Scheidungsbeschlusses. Im Familienrecht nennt man es nämlich Scheidungsbeschluss.

Vor dem eigentlichen Versorgungsausgleich werden zunächst die Rentenpunkte beider Ehepartner ermittelt. Hierzu werden bei den zuständigen Versorgungsträgern entsprechende Auskünfte angefordert. Diese werden dann von denen ausgewertet und aufbereitet.

Sobald die Höhe ermittelt wurde, werden diese im Versorgungsausgleich miteinander verrechnet. Bei Bedarf findet ein Ausgleich statt. Dieser erfolgt durch Umwandlung von Rentenanwartschaften oder durch Zahlung eines Ausgleichswerts, meist bei Renteneintritt.

Das Scheidungsurteil wird dann an die zuständigen Rentenversicherungen weitergeleitet. Die Rentenpunkte werden entsprechend des Versorgungsausgleichs ausgeglichen, sobald die Voraussetzungen vorliegen.

Findet immer ein Versorgungsausgleich statt?

Ein Versorgungsausgleich ist nicht immer zwingend erforderlich. Er kann in einigen Fällen ausgeschlossen werden. Beispielsweise, wenn während der Ehe keine Anwartschaften auf Renten erworben wurden. Oder wenn diese Anwartschaften unter bestimmten Wertgrenzen liegen.

Ein Ausschluss ist ebenfalls bei sehr unterschiedlichen Lebensverhältnissen möglich. Dann, wenn eine unangemessene Benachteiligung entstehen würde. In diesem Fall kann eine sogenannte Härtefallentscheidung getroffen werden.

Auch bei sehr kurzen Ehen ist ein Versorgungsausgleich oft nicht erforderlich. Dies betrifft auch Ehen, die erst kurz vor dem Renteneintritt geschlossen wurden. Im Gesetz ist geregelt, dass bei Ehen von unter 36 Monaten der Versorgungsausgleich nur auf Antrag einer Partei durchgeführt wird.

Besonderheiten bei einer Scheidung im Ausland

Der Versorgungsausgleich bei einer Scheidung im Ausland kann zu besonderen Herausforderungen führen.

Es müssen die deutschen Gesetze und die Vorschriften des Landes beachtet werden, in dem die Ehescheidung stattfindet. Das kann zu unterschiedlichen Berechnungsgrundlagen und Regelungen führen.

Auch die Durchsetzung eines Versorgungsausgleichs im Ausland kann sich als schwierig erweisen. Es kann daher ratsam sein, sich frühzeitig fachkundig beraten zu lassen. Im Idealfall wenden Sie sich an einen spezialisierten Anwalt für internationales Scheidungsrecht. Da es sein kann, dass in dem Land der Versorgungsausgleich nicht existiert.

Rechtliche Hilfe von Rechtsanwalt für Familienrecht

Ein Rechtsanwalt für Familienrecht kann seine Mandanten beim Versorgungsausgleichs unterstützen:

1. Beratung

Aufklärung über die Auswirkungen des Versorgungsausgleichs. Informationen zu verschiedenen Optionen.

2. Durchführung des Versorgungsausgleichs

Einreichung notwendiger Anträge bei den Rentenversicherungsträgern oder beim Familiengericht. Berechnung des Ausgleichsbetrags.

3. Verhandlung und Einigung

Insbesondere, wenn die Ehepartner beim Versorgungsausgleich unterschiedliche Auffassungen haben.

4. Überprüfung von Rentenbescheiden

Prüfung der Rentenbescheide der Rentenversicherungsträger. Einspruch bei Fehlern in der Ermittlung des Ausgleichsbetrags oder bei Umsetzung des Versorgungsausgleichs.

5. Rechtsmittel

Beschwerde bei Unzufriedenheit mit dem Ergebnis des Versorgungsausgleichs.

Ein Rechtsanwalt unterstützt seine Mandanten bei allen Schritten des Versorgungsausgleichs. Er kann dafür sorgen, dass ihre Interessen bestmöglich vertreten werden.

Sollten auch Sie juristische Unterstützung zum Versorgungsausgleich benötigen, wenden Sie sich gerne an uns. Weitere Informationen erhalten Sie zudem beim Bundesministerium für Justiz.