Wie organisiert man das Trennungsjahr zu Corona-Zeiten?

Bei einer Trennung von Ehepartnern und dem darauffolgenden Beginn des Trennungsjahres, setzen die meisten Eheleute auf eine räumliche Trennung. Denn um die Scheidungsvoraussetzung des Trennungsjahres umzusetzen, müssen die Ehegatten eine Trennung von „Tisch und Bett“ vollziehen. Zieht einer der Ehegatten aus der ehelichen Wohnung aus, dann ist für jede dritte Partei die Separation der Eheleute klar ersichtlich.

Die Pandemie erschwert den Umzug in eine neue Wohnung jedoch aus den unterschiedlichsten Gründen. Zum einen ist die wirtschaftliche Situation vieler Paare durch Corona schwieriger geworden und zum anderen wirkt sich die Pandemie auch auf den Wohnungsmarkt aus. Auch ein Umzug zu Verwandten und Freunden ist derzeit nicht mehr so leicht möglich.

Daher wird das Trennungsjahr wohl zukünftig vermehrt in der gleichen Wohnung vollzogen werden müssen. Wichtig ist dabei, dass die Ex-Partner in getrennten Räumen schlafen und im Alltag keine Versorgungsleistungen füreinander vornehmen. Gemeinschaftliche Räume wie Küche und Bad sollten in Absprache miteinander abwechselnd genutzt werden. Dies erfordert einiges an Disziplin im Trennungsjahr, ist aber dennoch in Kooperation miteinander möglich.

Verzögerte Scheidungsverfahren sind aufgrund von Corona möglich

Wurde das Trennungsjahr über die Bühne gebracht und sind sich die Ehegatten im Grundsatz über die Scheidung und deren Folgen einig, kann eine sogenannte einvernehmliche Scheidung angestrebt werden. Da jedoch auch die Justiz von Lockdowns und den nun geltenden strengeren Hygieneauflagen betroffen ist, kann auch hier mit Verzögerungen hinsichtlich der Bearbeitung des Scheidungsantrags bzw. des Scheidungstermins gerechnet werden.

Zugewinnausgleich kann komplizierter werden

Die negativen wirtschaftlichen Konsequenzen, die sich für viele Familien und Firmen aus der Corona-Krise ergeben haben, können auch in den Zugewinnausgleich hineinspielen. Bedingt durch das strenge Stichtagprinzips des Zugewinnausgleichs können die finanziellen Einbußen einer oder beider Ehegatten noch zu einigen rechtlichen Schwierigkeiten führen.
Auch die Themen Unterhalt und Umgangsrecht können durch die Besonderheiten der Corona-Pandemie beeinflusst werden.

Anwaltliche Beratung wichtiger denn je

Die Trennung sowie die Scheidung zu Corona-Zeiten kann eine echte Herausforderung darstellen. Umso wichtig ist es, sich frühzeitig über die Hürden und Besonderheiten solch einer Trennung von einem erfahrenen Scheidungsanwalt bzw. Rechtsanwalt für Familienrecht zum Thema Trennungsjahr, Unterhalt und Zugewinnausgleich beraten zu lassen.