In Deutschland ist eine Scheidung jedoch normalerweise erst nach Ablauf des Trennungsjahres möglich. Aus diesem Grund ist die einvernehmliche Scheidung generell der schnellste Weg, sich scheiden zu lassen. Eine Ausnahme besteht lediglich bei der Härtefallscheidung (auch bekannt als „Blitzscheidung“).

„Blitzscheidung“: Mehr Werbezweck als Realität

Ähnlich, wie bei der fälschlichen Annahme, dass eine „Online-Scheidung“ schneller und günstiger ist, verhält es sich auch bei der „Blitzscheidung“. Der Begriff wird oft verwendet, um Mandanten eine sehr schnelle Scheidung zu suggerieren. Viele Menschen vermuten daraufhin, dass Ehepaare innerhalb von wenigen Tagen nach Einreichung der Scheidungsunterlagen geschieden werden könnten.

Doch leider ist das nicht ganz richtig. Im Normalfall ist nur eine Scheidung möglich, wenn das sogenannte Trennungsjahr eingehalten wurde.

Eine „Blitzscheidung“ im eigentlichen Sinne gibt es somit nicht bzw. ist nur in Härtefällen möglich.

In diesem Fall spricht man von einer Härtefallscheidung. Es ist wichtig zu betonen, dass sie nur in Ausnahmefällen möglich ist und seitens des Familiengerichts genau geprüft wird, ob ein Trennungsjahr unzumutbar wäre und eine schnellere Scheidung rechtfertigt.

Trennungsjahr bei Scheidungen meist Pflicht

Möchte sich ein Ehepaar scheiden lassen, muss es normalerweise das sogenannte Trennungsjahr durchlaufen. Dies bezeichnet den 12-monatigen Zeitraum zwischen der Trennung und dem offiziellen Scheidungsantrag. Das Trennungsjahr ist gesetzlich vorgeschrieben. Es soll dazu dienen, eine mögliche Versöhnung der Eheleute zu ermöglichen sowie die endgültige Entscheidung über die Scheidung zu überdenken.

Während des Trennungsjahrs müssen die Eheleute ein Jahr getrennt voneinander leben und dürfen keine gemeinsame Haushaltsführung haben. Eine eheliche Lebensgemeinschaft darf nicht bestehen. Es muss jedoch nicht zwangsläufig eine räumliche Trennung stattfinden. Auch eine Trennung innerhalb der gemeinsamen Wohnung kann ausreichend sein. Erst nach Ablauf des Trennungsjahrs können Sie offiziell die Scheidung einreichen bzw. den Scheidungsantrag stellen.

Voraussetzungen für eine Scheidung: Das sagt das Gesetz

Der § 1565 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) regelt die Voraussetzungen für eine Ehescheidung. Demnach kann eine Ehe geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Das bedeutet, dass die Lebensgemeinschaft der Ehepartner nicht mehr besteht und auch nicht zu erwarten ist, dass sie wiederhergestellt werden kann.

In Absatz 1 wird in Verbindung mit § 1566 Absatz 1 BGB klargestellt, dass eine Scheidung erst möglich ist, wenn die Ehegatten ein Jahr voneinander getrennt leben und der Scheidungsantrag von beiden gestellt worden ist oder der Antragsgegner der Scheidung zustimmt. In diesem Fall wird das Scheitern der Ehe vermutet. Das Trennungsjahr dient dazu, den Ehegatten Zeit zur Überlegung zu geben und ihnen die Möglichkeit zu bieten, ihre Entscheidung für die Scheidung noch einmal zu überdenken.

In Absatz 2 sind Ausnahmen von dieser Regelung aufgeführt. So kann eine Ehe auch ohne Einhaltung des Trennungsjahres geschieden werden, wenn ein Härtefall vorliegt.

In § 1566 Absatz 2 BGB wird das Scheitern der Ehe unwiderlegbar vermutet, wenn die Ehegatten seit 3 Jahren getrennt voneinander leben.

Die einvernehmliche Scheidung: 6 Tipps für eine schnelle Scheidung

Ein Scheidungsverfahren kann oft eine längere Zeit in Anspruch nehmen. Aber es gibt einige Tipps, wie man eine Scheidung möglichst schnell durchführen kann.

Einvernehmliche Scheidung

Die einvernehmliche Scheidung ist oft schneller als ein streitiges Verfahren. Hierbei sind sich beide Eheleute darüber einig, die Ehe beenden zu wollen. Auch hinsichtlich aller wichtigen Scheidungsfolgen wie Unterhalt, Sorgerecht und Vermögen wird eine Einigung erzielt.

Bei einer Scheidung im Einvernehmen gibt es nur einen Gerichtstermin, in dem die Ehe geschieden wird. Es gibt keine weiteren streitigen Verhandlungen sowie keine gerichtliche zeitaufwendige Beweisaufnahme. Stattdessen kann das Scheidungsverfahren durch einen gemeinsamen Scheidungsanwalt oder durch zwei Anwälte (je einer pro Ehepartner) meist schnell gestaltet werden.

Generell gilt: Je geringer die Dauer einer Ehe und je weniger geregelt werden muss, desto schneller kann eine Scheidung vollzogen werden. Besonders schnell und unkompliziert geht dies bei einer kinderlosen Ehe mit einem Zeitraum von weniger als drei Jahren, sofern beide Parteien sich dazu bereit erklären, auf den Versorgungsausgleich zu verzichten.

Es ist jedoch zu beachten, dass jede Scheidung individuell betrachtet werden muss und es daher auch in anderen Fällen möglich sein kann, einen vergleichsweisen zügigen Ablauf zu erreichen.

Scheidungsfolgenvereinbarung treffen

Sie und Ihr Ex-Partner können auch gemeinsam mit Ihrem Anwalt eine Scheidungsfolgenvereinbarung aufsetzen. Es handelt sich dabei um eine Vereinbarung, in der die Bedingungen der Scheidung geregelt sind. Insbesondere relevante Scheidungsfolgen wie die Aufteilung von gemeinsamen Vermögenswerten, Regelungen zum Umgang mit gemeinsamen Kindern sowie finanzielle Unterstützungszahlungen wie Unterhalt werden hier festgesetzt.

Eine solche Vereinbarung kann vor oder nach der Trennung und auch bis zur Scheidung abgeschlossen werden. Sie ermöglicht es, Angelegenheiten einvernehmlich zu regeln, ohne dass ein Gerichtsprozess erforderlich wird. Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung oft ausschlaggebend für eine schnelle Abwicklung des Scheidungsverfahrens.

Wichtig ist jedoch, dass Scheidungsfolgesachen, wie z.B. nachehelicher Ehegattenunterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich nur im Rahmen einer notariellen Vereinbarung geregelt werden können. Das kann ein Ehevertrag, eine Trennungsfolgenvereinbarung oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung sein.

Versorgungsausgleich

Wenn beide Ehepartner auf den Versorgungsausgleich verzichten, kann die Scheidung schneller abgeschlossen werden. Eine Möglichkeit, den Versorgungsausgleich auszuschließen, besteht darin, dass die Ehepartner bereits vor der Scheidung eine sogenannte Scheidungsfolgenvereinbarung beim Notar schließen, in der der Versorgungsausgleich ausgeschlossen wird.

Hierbei ist zu beachten, dass den Ehegatten kein Nachteil entstehen darf, da andernfalls diese Klausel sittenwidrig und deshalb unwirksam sein könnte. In diesem Fall verzichten sie im Rahmen der Scheidungsfolgenvereinbarung auf den Versorgungsausgleich oder legen ihn von vornherein in einer bestimmten Weise fest. Dadurch können mögliche Komplikationen vermieden und das Scheidungsverfahren beschleunigt werden.

Der Versorgungsausgleich kann unter den gleichen Voraussetzungen auch im Rahmen des Scheidungstermins ausgeschlossen werden, wenn beide Ehegatten anwaltlich vertreten werden. Hierbei muss das Gericht vorab informiert werden, damit das Gericht weiß, dass es den Scheidungstermin anberaumen kann und in diesem Rahmen der Versorgungsaugleich ausgeschlossen wird. Das ist natürlich nur der Fall, wenn keine anderen Scheidungsfolgesachen streitig sind und mit dem Scheidungsverfahren verbunden werden.

Scheidungsunterlagen vorbereiten

Es ist ratsam, alle erforderlichen Scheidungsunterlagen und Dokumente dem Scheidungsanwalt gut sortiert und vollständig vorzulegen. So wird eine schnelle Bearbeitung der Scheidung durch das Familiengericht gefördert.

Zu diesen Unterlagen zählen unter anderem:

  • Eine Abschrift aus dem Eheregister oder die Heiratsurkunde
  • Geburtsurkunden von gemeinsamen minderjährigen Kindern
  • Ein formloser Scheidungsantrag oder Schreiben mit persönlichen Angaben, wie Name, Adresse, Staatsangehörigkeit, Angaben zur Ehe sowie zum Trennungsdatum und wie die Trennung durchgeführt wurde
  • Gegebenenfalls weitere Unterlagen wie z.B. Nachweise über das gemeinsame Vermögen, Schulden, Einkommen, Wohnverhältnisse etc.

Je nach individueller Situation können noch weitere Unterlagen für eine Scheidung erforderlich sein. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig von einem Anwalt beraten zu lassen.

Kommunikation & Online-Übermittlung wichtiger Unterlagen

Ein Scheidungsverfahren kann beschleunigt werden, wenn die Kommunikation mit dem Rechtsanwalt im Vorfeld des eigentlichen Scheidungsverfahrens online oder telefonisch abgewickelt wird. Alle für den Scheidungsantrag notwendigen Unterlagen können per E-Mail an den Scheidungsanwalt übermittelt werden, wodurch die Mandanten wiederum wertvolle Zeit sparen können.

Fallen Sie aber nicht auf die meist unseriösen Angebote von einer angeblichen schnellen und günstigen „Online-Scheidung“ rein. In Deutschland ist es nicht möglich, eine vollständige Scheidung online durchzuführen, da das deutsche Rechtssystem eine persönliche Anhörung beim Familiengericht erfordert.

Dieser Scheidungstermin ist notwendig, um sicherzustellen, dass beide Parteien ihre Entscheidung freiwillig und bewusst treffen und um möglichen Missbrauch zu vermeiden. Auch, dass eine „Online-Scheidung“ günstiger sei, ist ein weit verbreiteter Irrglaube. Sowohl die Gerichtsgebühren als auch die Anwaltskosten sind gesetzlich geregelt.

Mediation

Eine Mediation kann dazu beitragen, die Scheidungsdauer zu verkürzen, da sie Konflikte zwischen den Ehepartnern reduzieren oder sogar ganz vermeiden kann. Wenn die Ehepartner mithilfe eines Mediators gemeinsam Lösungen für ihre Streitigkeiten finden können, ist es wahrscheinlicher, dass sie sich auf eine einvernehmliche Scheidung und eine Scheidungsfolgenvereinbarung einigen können. Dadurch entfallen oft längere Gerichtsverfahren und der Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich oder andere Angelegenheiten können schneller und effizienter geregelt werden.

Allerdings sollte man beachten, dass eine Mediation nur dann erfolgreich sein kann, wenn beide Parteien bereit sind, miteinander zu sprechen und an einer Lösung arbeiten wollen.

Die Härtefallscheidung (ohne Trennungsjahr)

Eine Härtefallscheidung, oft auch „Blitzscheidung“ genannt, ist eine Ausnahme von der Regel, dass eine Scheidung erst nach Ablauf des Trennungsjahres möglich ist. Sie kann beantragt werden, wenn ein Ehepartner erheblich unter dem Fortbestand der Ehe leidet und ihm das weitere Zusammenleben unzumutbar erscheint.

Hierfür müssen bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst muss ein sogenannter Härtegrund vorliegen, der es unzumutbar macht, das Trennungsjahr abzuwarten. Außerdem muss der Antragsteller seine Gründe glaubhaft machen, beweisen und nachweisen können. Eine solche Scheidung wird nur in Ausnahmefällen bewilligt und muss vor dem Familiengericht begründet werden.

Was ist kein Härtegrund für eine schnelle Scheidung?

Es gibt bestimmte Umstände, die kein ausreichender Härtegrund sind. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Auseinandersetzungen oder Krisen in der Ehe
  • Unvereinbarkeit der Persönlichkeiten der Ehepartner
  • Konflikte oder Meinungsverschiedenheiten zwischen den Ehepartnern
  • Berufliche oder finanzielle Schwierigkeiten eines Ehepartners
  • Kinderlosigkeit

Diese Umstände allein reichen nicht aus, um eine schnellere Scheidung ohne Trennungsjahr zu begründen. Wenn ein Ehepartner eine Härtefallscheidung beantragen möchte, muss er nachweisen können, dass ihm das Fortbestehen der Ehe unzumutbar ist und dass ein schwerwiegender Härtefall vorliegt.

Welche Härtegründe kommen für eine „Blitzscheidung“ infrage?

Für eine Härtefallscheidung können unter bestimmten Umständen verschiedene Gründe in Betracht kommen, wie zum Beispiel:

  • Erhebliche körperliche oder psychische Gewalt in der Ehe
  • Schwerwiegender Alkohol-/ Drogenmissbrauch oder Spielsucht
  • Starker Druck zur Eheschließung (z.B. Zwangsheirat)
  • Schwere und andauernde Verletzung ehelicher Pflichten
  • Wiederholte und erhebliche Untreue des Ehepartners
  • Andere Umstände, die es für den Antragsteller unzumutbar machen, weiterhin zusammenzuleben.

Es ist wichtig zu beachten, dass jeder Einzelfall individuell geprüft wird und es am Ende Sache des Gerichts ist, zu entscheiden, ob ein Härtegrund vorliegt oder nicht. Es empfiehlt sich daher immer, sich von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten zu lassen und die Möglichkeiten sowie Risiken einer schnelleren Scheidung aufgrund von Härtegründen abzuklären.