Der folgende Artikel zeigt, wie die Partner ihre erworbenen Ansprüche auf Rente nach der Scheidung geltend machen.

Rechtliche Rahmenbedingungen für den Versorgungsausgleich

Das Versorgungsausgleichsgesetz bildet den gesetzlichen Rahmen für den Ausgleich der Rente zwischen den Partnern. Dabei ist die Idee sehr einfach. Die Ansprüche auf Rente, sogenannte Rentenanwartschaften, die in der Ehe erworben wurden, werden nach der Scheidung für beide Partner zusammengezählt und dann auf beide zu jeweils der Hälfte aufgeteilt.

Nehmen wir an, der Ehemann hat in der Ehe 500 EUR an Rentenanwartschaften erworben und die Ehefrau 300 EUR. Dann bekommt die Ehefrau nach der Scheidung die Hälfte der höheren Rente ihres Ehemanns auf ihr Rentenkonto überwiesen. In diesem Fall sind das 100 EUR.

Berücksichtigung von Zusatzversorgungen

Nach einer Scheidung ist nicht nur die gesetzliche Rente zu berücksichtigen. In vielen Fällen gibt es Zusatzversorgungen, beispielsweise betriebliche Altersversorgungen oder private Rentenversicherungen wie Riester- und Basisrenten. Beim Versorgungsausgleich werden sämtliche Verträge berücksichtigt, die später eine Rentenzahlung vorsehen.

Nehmen wir an, der Ehemann hat eine betriebliche Altersversorgung mit einer Rente von 200 EUR abgeschlossen, die Ehefrau einen Riester Rentenvertrag mit einer Rente von 100 EUR. Dann wird die Hälfte, also 100 EUR aus den Anwartschaften der betrieblichen Altersversorgung auf die Frau übertragen, während der Ehemann 50 EUR an Rente aus dem Riester Rentenvertrag seiner Frau erhält.

Der berücksichtigte Zeitraum

Der Versorgungsausgleich beginnt mit dem Monat, in dem die Ehe geschlossen wurde und endet mit dem vollständigen Monat, bevor der Scheidungsantrag zugestellt wurde.

Bei Tod eines der Partner

In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass der Partner, der ausgleichsberechtigt ist, einen Antrag auf Erhalt der vollen Rente stellt. Dieser Antrag muss bei der Rentenversicherung gestellt werden. Diese Form des Versorgungsausgleichs nennt sich Rückausgleich. Lehnt die Rentenversicherung den Rückausgleich ab, beispielsweise weil der Partner bereits seit langer Zeit Rente bekommen hat, besteht noch die Möglichkeit beim Familiengericht eine Neuordnung des Versorgungsausgleichs zu erzielen.

Nach einschlägigen Urteilen des Bundesgerichtshofs ist eine Neuordnung nach dem Tod eines Partners zulässig.

Nach einer Scheidung ist vieles zu beachten

Damit einer der Partner nach einer Scheidung nicht viel Geld und damit spätere Rente verliert, gibt es einiges zu beachten. Sämtliche Altersvorsorgeverträge müssen berücksichtigt werden, die während der Ehe bedient wurden. Auch der berücksichtigte Zeitraum ist relevant.

Rechtlicher Rat von einem Rechtsanwalt für Familienrecht bzw. erfahrenen Scheidungsanwalt ist hier zeitnah zu empfehlen, insbesondere wenn es um einen späteren Rückausgleich geht.