Wann ist der Abschluss eines Ehevertrages sinnvoll?
Wer nach deutschem Recht heiratet und keinen Ehevertrag abschließt, der lebt automatisch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass im Falle einer Scheidung ein Zugewinnausgleich unter den Eheleuten durchgeführt wird, wenn einer diesen beantragt. Die Regelungen des Zugewinnausgleichs sind aber nicht für alle Eheleute die passende Wahl.
Wer von den gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich Ehe und Scheidung abweichen möchte, muss dies in einem notariell beurkundeten Ehevertrag festhalten.
Sinnvoll kann ein Ehevertrag beispielsweise für Paare sein, bei denen beide Partner berufstätig und kinderlos sind und auch zukünftig keine Kinder haben wollen.
Ebenfalls für Paare, bei denen ein oder beide Partner selbständig sind, könnte das Aufsetzen eines Ehevertrages vorteilhaft sein. Gleiches gilt dann, wenn die Eheleute unterschiedliche Nationalitäten haben oder die Partner bereits im fortgeschrittenen Alter sind und Kinder aus vorherigen Beziehungen haben.
Welche Angelegenheiten können in einem Ehevertrag geregelt werden?
Neben den Regelungen bezüglich des ehelichen Güterstandes können in Eheverträgen Vereinbarungen hinsichtlich des nachehelichen Unterhalts, des Versorgungsausgleichs, des Zugewinnausgleichs oder des Kindesunterhalts getroffen werden. In Bezug auf den Kindesunterhalt gilt es jedoch zu bedenken, dass dieser grundsätzlich ein geschützter Anspruch ist, auf den nicht verzichtet werden kann. Selbstverständlich ist es aber möglich, einen höheren Kindesunterhalt als gesetzlich vorgesehen zu vereinbaren.
Aufgrund der Vertragsfreiheit kann das Ehepaar noch viele weitere Regelungen in den Vertrag mit aufnehmen, solange diese nicht gegen zwingende gesetzliche Bestimmungen verstoßen.
Um nach der Scheidung Streitigkeiten bezüglich des Betreuungsrechts gemeinsamer Kinder zu vermeiden, können bereits im Vorfeld Vereinbarungen zu Betreuungs- und Sorgerechtsvereinbarungen festgelegt werden. Betreuungsmodelle wie das Wechsel- oder das Residenzmodell können ebenfalls bereits vor einer Scheidung als Modelle der Wahl in den Vertrag mit aufgenommen werden.
Worauf ist beim Aufsetzen eines Ehevertrages zu achten?
Wer einen Ehevertrag aufsetzen möchte, kann dies nur in Anwesenheit beider Ehegatten vor einem Notar tun. Vor der notariellen Beurkundung kann das Ehepaar sich von einem oder nach Bedarf von zwei unterschiedlichen Rechtsanwälten für Familienrecht beraten lassen. So wird sichergestellt, dass keiner der Ehegatten durch den Ehevertrag benachteiligt wird.