Gemeinsamkeiten von Rechtsanwalt und Fachanwalt

Der berufliche Werdegang von Rechtsanwälten und Fachanwälten ist zunächst identisch. Das ist auch kein Wunder, denn natürlich sind Fachanwälte ebenfalls Rechtsanwälte, die sich lediglich spezialisiert und beruflich weitergebildet haben. Zu Beginn beider Karrieren steht ein Studium der Rechtswissenschaften, das mit einem Ersten Staatsexamen abgeschlossen wird. Daran schließt sich ein zweijähriger juristischer Vorbereitungsdienst an, an dessen Ende die Prüfung zum Zweiten juristischen Staatsexamen steht. Wer dieses besteht, ist Volljurist und darf bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer die Zulassung zum Rechtsanwalt beantragen.

Wie wird man Fachanwalt?

Ein Rechtsanwalt ist dann befugt, den Titel Fachanwalt zu führen, wenn er besondere praktische und theoretische Kenntnisse im jeweiligen Fachgebiet erworben hat. Beispielsweise auf dem Gebiet Familienrecht. Um den Titel Fachanwalt für Familienrecht zu tragen, müssen Anwälte 120 Stunden eines speziellen Fachanwaltslehrgangs absolvieren, sowie praktische Erfahrungen auf dem jeweiligen Rechtsgebiet nachweisen. Die theoretischen Kenntnisse der Anwälte werden anhand von Klausuren überprüft.

Im Familienrecht wird zudem in praktischer Hinsicht der Nachweis von 120 bearbeiteten Fällen im Familienrecht (Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht & Co.) verlangt, um den Fachanwaltstitel erwerben zu können. Die Fälle müssen in einem Zeitraum von drei Jahren bearbeitet worden sein. Das bedeutet, dass ein Rechtsanwalt mindestens drei Jahre praktiziert haben muss, um sich Fachanwalt für Familienrecht bezeichnen zu dürfen.

Abgeschlossen wird die Fachanwaltsausbildung in manchen Bezirken mit einer mündlichen Prüfung. Doch auch nach dieser Prüfung sind die Anforderungen an einen Fachanwalt noch nicht vollständig erfüllt. Denn ein Fachanwalt ist verpflichtet, jährliche Fortbildungen in seinem Fachgebiet zu absolvieren. Insgesamt können übrigens bis zu drei Fachanwaltstitel erworben werden.

Warum es im Familienrecht Sinn macht, sich an einen Fachanwalt zu wenden

Wenn Sie auf der Suche nach einem Anwalt sind, der Sie auf dem Gebiet Familienrecht z.B. als Scheidungsanwalt vertritt, kann es ratsam sein, einen besonders spezialisierten Anwalt zu beauftragen. Ein Fachanwalt für Familienrecht ist besonders dann zu empfehlen, wenn es sich um einen kompliziert gelagerten Fall handelt, der viel Fachwissen erfordert.

Gerade im Familienrecht kann es zu schwierigen Fragestellungen kommen, die das Leben der Betroffenen konkret und direkt beeinflussen. Das Wissen eines Fachanwalts für Familienrecht geht tiefer als das eines „normalen“ Rechtsanwalts und die ständigen Fortbildungsmaßnahmen stellen sicher, dass der Anwalt neue Entwicklungen auf dem Gebiet des Familienrechts nicht verpasst. Ein Fachanwalt für Familienrecht ist daher in der Lage, eine für Sie optimale Vertretung sicherzustellen.