Warum ist eine Vorsorgevollmacht notwendig?

Wer umfassend für den Fall vorsorgen möchte, dass er in einer Notsituation keine Entscheidungen mehr treffen und seine Angelegenheiten nicht mehr alleine regeln kann, sollte eine Vorsorgevollmacht erstellen lassen. Mit einer Vorsorgevollmacht können Familienangehörige oder andere Vertraute dazu ermächtigt werden, die betreffenden Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erfüllen. Gibt es keine solche Vollmacht, kann das zuständige Betreuungsgericht eine fremde Person, den sogenannten Berufsbetreuer benennen, der gesundheitsbezogene sowie andere Angelegenheiten für die zu betreuende Person regelt. Dies wollen die meisten Menschen naturgemäß verhindern.

Der Zusammenhang von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Durch eine Patientenverfügung kann der eigene Wille im Hinblick auf medizinische Entscheidungen und Behandlungen auch für den Fall durchgesetzt werden, dass Sie in der konkreten Situation nicht mehr ansprechbar sind und keine Entscheidungen mehr treffen können. Damit Ihr Ehepartner, ein Verwandter oder eine Ihnen anderweitig nahestehende Person Ihre Wünsche und Vorstellungen in der entsprechenden Situation aber auch tatsächlich gegenüber den behandelnden Ärzten durchsetzen kann, bedarf es einer Vorsorgevollmacht.

Ab und bis wann entfaltet eine Vorsorgevollmacht eine rechtliche Wirkung?

Damit eine Vorsorgevollmacht wirksam wird, muss sie in Schriftform vorliegen und eigenhändig unterschrieben worden sein. Alle persönlichen Daten des Vollmachtgebers und des Vollmachtnehmers müssen in dem Dokument aufgeführt sein und auch das Datum und der Ort der Erstellung sollten festgehalten werden. Zudem muss der Vollmachtgeber zum Zeitpunkt der Erstellung geschäftsfähig sein.

Bereits nach der Unterschrift des Bevollmächtigten oder ab dem Zeitpunkt, welcher in der Vorsorgevollmacht festgehalten wurde, entfaltet die Vollmacht ihre rechtliche Wirkung.

Wurde nichts anderes vereinbart, erstreckt sich die Gültigkeit der Vollmacht bis zum Tod des Vollmachtgebers. Natürlich kann auch eine kürzere Gültigkeit oder eine Gültigkeit über den Tod des Vollmachtgebers hinaus vereinbart werden. Letztere Vollmacht wird als transmortale Vorsorgevollmacht bezeichnet.

Kann eine Vorsorgevollmacht widerrufen werden?

Selbstverständlich kann eine Vorsorgevollmacht zu jeder Zeit widerrufen werden. Denn ein Streit mit dem Bevollmächtigten oder eine Entfremdung zu ihm sind im Laufe der Jahre möglich. Daher muss es dem Vollmachtgeber auch möglich sein, seine Vollmacht zu widerrufen. Damit Sie die Vorsorgevollmacht widerrufen können, müssen Sie jedoch noch geschäftsfähig sein. Damit der Widerruf allgemein bekannt wird, sollten Sie sämtliche Ausfertigungen der Vollmacht einholen und diese vollständig vernichten.