Als Rechtsanwalt für Familienrecht in Köln möchten wir Sie hier über die rechtliche Bedeutung und Folgen einer Verlobung aufklären. So wissen Sie schon vor dem Heiratsantrag, welche möglichen Konsequenzen das Eheversprechen mit sich bringt.

Was ist eine Verlobung?

Die Verlobung ist das gegenseitige Versprechen zweier Menschen, zu einem späteren Zeitpunkt die Ehe miteinander einzugehen. Meist erfolgt dieses Eheversprechen durch einen Heiratsantrag. Eine Verlobung gilt als vollzogen, sobald der Partner den Antrag annimmt.

Eine Verlobung kann mündlich erfolgen. Es bedarf keiner schriftlichen Form. Selbst ein Verlobungsring ist entgegen der langläufigen Ansicht nicht notwendig, um eine Verlobung zu besiegeln.

Voraussetzungen einer Verlobung

Möchten Sie sich als Paar verloben, müssen Sie lediglich zwei Voraussetzungen für eine rechtlich wirksame Verlobung erfüllen.

  • Sie und Ihr Partner willigen freiwillig die Verlobung ein
  • Beide Seiten sind mindestens 16 Jahre alt und unverheiratet

Wozu dient die Verlobung?

Eine Verlobung ist die offizielle Bekanntgabe eines Paares, dass es heiraten möchte. Indem sie „Ja“ zum Heiratsantrag sagen, bekunden beide Partner ihre Bereitschaft, eine Ehe einzugehen. Diese öffentliche Bekanntgabe ist somit der erste Schritt zur Hochzeit.

Meist erfolgt die Hochzeit innerhalb eines Jahres nach der Verlobung. Die Paare und ihre Familien beginnen nach der Bekanntgabe der Verlobung mit den Planungen für den großen Tag.

Verlobung auch ohne Zustimmung der Eltern möglich

Es ist ein Irrglaube, dass man für eine Verlobung die Erlaubnis der Eltern benötigt. Selbst gegen den Willen der Eltern ist eine Verlobung oder auch eine spätere Eheschließung möglich.

Traditionell ist es hierzulande dennoch üblich, dass der zukünftige Bräutigam im Vorfeld eines Heiratsantrags die Familie der Braut um ihren Segen bittet. Es ist allerdings mehr ein Zeichen der Wertschätzung den Brauteltern gegenüber.

Wer macht den Heiratsantrag?

Heute ist es immer noch Tradition, dass der Mann der Frau einen Antrag macht. Doch mit dem Satz „Selbst ist die Frau!“ entscheiden sich immer mehr Frauen dafür, den ersten Schritt zur Ehe zu wagen.

Wenn sich zwei Männer oder zwei Frauen in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften verloben, ist es häufig der dominantere Partner, der den Heiratsantrag macht – oder eben der schnellere.

Ist ein Heiratsantrag Pflicht für eine spätere Hochzeit?

Für eine Hochzeit ist kein vorheriger Heiratsantrag erforderlich. Spätestens sobald Sie sich für die Trauung im Standesamt anmelden, gelten Sie als verlobt.

Durch das Bestellen des Aufgebots erfolgt die Verlobung eines Paares somit quasi automatisch.

Welche Rechtsfolgen hat das Eheversprechen?

Wichtig: Eine Verlobung ist keine rechtliche Verpflichtung zur späteren Eheschließung!

Anders als bei der Ehe, ergeben sich keine steuerrechtlichen oder erbrechtlichen Konsequenzen.

Dem Verlobten stehen keine gesetzlichen Erbrechte zu, sollte der Partner sterben. Es sei denn, es wurde vorab ein Testament zugunsten des Verlobten errichtet.

Verlobte erlangen auch für Notsituationen keine gesonderten Rechte. Im Falle eines Unfalls haben Sie beispielsweise kein Recht, Ihren Verlobten auf der Intensivstation zu besuchen oder über dessen Gesundheitszustand informiert zu werden. Ist dies erwünscht, können Sie sich bei einem Rechtsanwalt bezüglich einer Vorsorgevollmacht beraten lassen. Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Beitrag: Unverheiratet: Absicherung des Partners ohne Hochzeit.

Ein Recht, das Paaren durch das Eheversprechen zuerkannt wird, ist, dass sie sich bei Aussagen vor Gericht nicht gegenseitig belasten müssen. Doch es gibt auch noch andere Vorteile einer Hochzeit.

Auflösung einer Verlobung rechtlich gesehen

Genauso wie das Eheversprechen, bedarf dessen Auflösung keiner bestimmten Form oder Grund. Will einer der Partner nicht länger an der Verlobung festhalten, hat der andere kein Recht, die Ehe einzuklagen (§ 1297 BGB).

Je nach Sachlage, kann eine Auflösung jedoch zu einem rechtlichen Anspruch auf Schadensersatz führen. Dies kann möglich sein, wenn bereits Anschaffungen für die Hochzeit getätigt wurden oder einer der Partner für den anderen in eine andere Stadt gezogen ist.

Ein klassisches Beispiel für Anschaffungen, die mit Blick auf eine Hochzeit getätigt wurden, ist der Kauf eines Hochzeitskleides. Die entstandenen Kosten können von dem Partner zurückverlangt werden, der die Verlobung aufgelöst hat. Allerdings gilt das nicht für den Fall, dass die Verlobung aufgrund der Untreue oder gewalttätiger Handgreiflichkeiten des anderen Partners gelöst wurde.

Auch die Herausgabe der gegenseitig im Hinblick auf die Eheschließung gemachten Geschenke, können bei einer aufgelösten Verlobung verlangt werden.