Was ist Kindergeld und wer hat Anspruch darauf?

Bei Kindergeld handelt es sich um ein Instrument der Sicherstellung des Existenzminimums von Kindern. Grundsätzlich erhalten Eltern von noch nicht volljährigen Kindern das Kindergeld als monatliche Vergütung. Unter bestimmten Voraussetzungen werden auch bereits volljährige Kinder berücksichtigt.

Anspruch auf diese Leistung hat, wer ein Kind, Adoptivkind oder Pflegekind hat, dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland ist. Auch Kinder, die in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder der Schweiz leben, werden berücksichtigt. Wenn sich volljährige Kinder noch in der Ausbildung befinden oder arbeitslos sind, sowie bestimmte Altersgrenzen nicht überschreiten, steht ihnen ebenfalls Kindergeld zu.

Als weitere Voraussetzung für die Auszahlung von Kindergeld gilt, dass auch der Elternteil, der die Zahlung erhält, in Deutschland seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, sowie die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU Mitgliedstaates bzw. der Schweiz hat. Es gibt aber auch Fälle, in denen Angehörige eines Drittstaates Kindergeld beantragen können.

Damit Sie Kindergeld erhalten, müssen Sie bei der zuständigen Familienkasse einen Antrag stellen.

Was ist der Kinderfreibetrag?

Der Kinderfreibetrag ist in steuerrechtlicher Hinsicht ein Betrag, der bei der Versteuerung des elterlichen Einkommens nicht berücksichtigt wird. Der Kinderfreibetrag kommt also erst bei der jährlichen Steuererklärung zum Tragen. Der Kinderfreibetrag kann aber nur dann genutzt werden, wenn Sie Ihren Kindergeld Anspruch geltend gemacht haben.

Nachdem Sie Ihre Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht haben, wird dieses für Sie eine sogenannte Vergleichsberechnung durchführen und so ermitteln, ob das gewährte Kindergeld oder die Nutzung des Kinderfreibetrags in Ihrem Fall günstiger ist. Die Finanzbehörde errechnet im Wege einer Gegenüberstellung, ob Sie einen größeren Nutzen durch die Gewährung des Steuerfreibetrages oder des Kindergeldes haben. Im Detail bedeutet das, es wird ermittelt, wie viel Kindergeld Sie für ein Jahr erhalten haben und ob diese Summe durch die Gewährung des Kinderfreibetrages überstiegen wird. Ist dies der Fall, verrechnet das Finanzamt den Geldvorteil aus dem Kinderfreibetrag mit Ihren Steuern und mindert so das zu versteuernde Einkommen.

Ein extra Antrag muss für diese Überprüfung nicht gestellt werden. Haben Sie mehrere Kinder, wird das Finanzamt die Überprüfung für jedes einzelne Kind vornehmen.

Was ist der Unterschied zwischen Kinderfreibetrag und Kindergeld?

Grundsätzlich können der Kinderfreibetrag und der Kindergeldanspruch nur alternativ gewährt werden. Während das Kindergeld monatlich an die Eltern ausgezahlt wird, entfaltet der Kinderfreibetrag erst im Rahmen der steuerlichen Veranlagung seine Wirkung.

Der Kinderfreibetrag ist vor allem bei steuerpflichtigen Eltern, deren insgesamt zu versteuerndes Einkommen über 63.500 Euro liegt und die zusammen veranlagt werden, sinnvoll.