Der Sachverhalt: Schwanger nach One-Night-Stand

Eine Mutter beantragte bei der zuständigen Stelle einen Unterhaltsvorschuss für ihre Zwillinge an. Die als Single lebende Frau gab in diesem Zusammenhang an, dass der Vater der Kinder ihr nicht bekannt sei. Sie und der Kindsvater haben sich zu Fastnacht in einer Koblenzer Gaststätte kennengelernt. Beide waren an diesem Tag alkoholisiert gewesen.

Wie der Mann hieß, konnte die Frau nicht sagen. Zwei Wochen nach dem One-Night-Stand stellte die Frau fest, dass sie schwanger war. Alles, woran sich die Single Frau im Zusammenhang mit dem Kindsvater erinnern konnte war, dass er Südländer gewesen sei.

Der zuständige Landkreis lehnte die Zahlung auf Unterhaltsvorschuss mit der Begründung ab, dass die Frau nicht genügend Engagement im Hinblick auf die Feststellung der Identität des Kindsvaters gezeigt habe. Daraufhin zog das Jobcenter, das den Zwillingen der Frau Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II gewährt hatte, vor das zuständige Gericht. Ziel der Klage war es, den Landkreis dazu zu bringen, der Frau einen Unterhaltsvorschuss zu zahlen.

Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Sachen Unterhaltsvorschuss

Das Jobcenter hatte mit seiner Klage keinen Erfolg. Ähnlich wie das Verwaltungsgericht Koblenz ordnete das Oberverwaltungsgericht das Verhalten der Single Mutter als nicht ausreichend für die Aufklärung bezüglich der Identität des Kindsvaters ein. Ein Anspruch auf einen Unterhaltsvorschuss bestehe dann nicht, wenn ein Elternteil sich weigere, an der Feststellung des anderen Elternteils mitzuarbeiten. Diese aktive Mitwirkung sei die Voraussetzung dafür, dass der Unterhaltsvorschuss bzw. der Unterhaltsanspruch gegen den Vater der Kinder auf das Land übertragen werden könne.

Die Single Mutter sei ihren Pflichten in diesem Zusammenhang aber nicht ausreichend nachgekommen. Nachdem die Single Frau ihre Schwangerschaft bemerkt habe, hätte sie sich zu besagter Gaststätte begeben und Nachforschungen über die Identität des Kindsvaters anstellen müssen. Auch die Argumentation der Frau, dass sie ein „überzeugter Single“ sei, ändere an dieser Sachlage nichts. Denn wie die Single Frau ihr Leben lebt, hat nichts mit der Entbehrlichkeit der Verpflichtung zu tun, zugunsten ihrer Kinder die Identität des Kindsvaters zu ermitteln. Der Unterhaltsvorschuss stehe der Single Frau laut Gericht daher nicht zu.