In Bezug auf die Vaterschaftsanfechtung haben Mütter viele Rechte: Vaterschaftsanfechtung ist auch bei rechtlich anerkannter Vaterschaft möglich

Der Ehemann der Kindesmutter wurde im Zuge dessen rechtlich zum Vater. Nachdem ein halbes Jahr später erneut die Trennung erfolgte, beantragte die Frau beim Amtsgericht mit ihrem Rechtsanwalt die Vaterschaftsanfechtung.

Dagegen legte der Ex-Mann beim Oberlandesgericht Bamberg und schließlich auch beim BGH Beschwerde ein. Damit blieb er erfolglos. Denn laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch hat die Frau seit 1998 ein Recht, eine Vaterschaftsanfechtung zu beantragen. Früher war ihr dies nur als Vertreterin der Interessen ihres Kindes möglich. Dabei entschied sich der Gesetzgeber bewusst dazu, diese Voraussetzungen nicht mit der neuen Gesetzgebung zu verknüpfen.

Vaterschaftsanfechtung in den ersten zwei Lebensjahren

Frauen, die eine Vaterschaftsanfechtung beantragen, müssen diesen Schritt in den ersten zwei Lebensjahren des Kindes machen. Denn während dieser Zeit hat sich die Bindung an den gesetzlich definierten Vater noch nicht zu stark entwickelt. Der Gesetzgeber hat bei der Anfechtung der Vaterschaft immer sich widerstreitende Interessen zu berücksichtigen.

Durch das Grundgesetz (GG) ist die elterliche Sorge von Vater und Mutter geschützt. Diese beinhaltet auch die Möglichkeit, das unmittelbar betroffene Sorgerecht anzufechten. Auf der anderen Seite steht das Recht des Kindes auf eine soziale sowie rechtliche familiäre Zuordnung. Rechnung trägt der Gesetzgeber beiden Seiten mit der Anfechtungsfrist von zwei Jahren.

Kein Rechtsmissbrauch zu erkennen

Gemäß dem BGH liegt in dem geschilderten Fall kein Rechtsmissbrauch vor. Auch sei ein widersprüchliches Verhalten in Bezug auf die Vaterschaftsanfechtung nicht zu erkennen. Denn die Zwei-Jahres-Frist dient gleichzeitig der Mutter als Überlegungszeit. Sie kann sich während dieser Frist darüber klar werden, ob die mit einer rechtlichen Vaterschaft verbundenen Voraussetzungen für sie erfüllt seien.

Im geschilderten Fall ergaben sich für das Kind bei der Vaterschaftsanfechtung keine psychischen und sozialen Nachteile – dessen Entwicklung wurde durch die Vaterschaftsanfechtung also nicht negativ beeinflusst. Bei der Rechtsprechung ging der Richter davon aus, dass dem Ex-Mann nach der Vaterschaftsanfechtung ein Umgangsrecht gewährt würde. Auf diese Weise ließen sich die negativen Auswirkungen der Trennung auf das Kind relativieren.

Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten

Vor einer Vaterschaftsanfechtung sollten Sie sich stets den Rat von einem Rechtsanwalt für Familienrecht einholen. So erfahren Sie, auf welche Aspekte Sie bei diesem Schritt achten müssen und vermeiden Fehler. Achten Sie darauf, dass die Fachkraft erfahren ist und in Bezug auf das Familienrecht ein großes Knowhow mitbringt. Bei der Kanzlei Landucci sind Sie an der richtigen Adresse. Unseren Rechtsanwalt in Köln können Sie sowohl telefonisch als auch per E-Mail kontaktieren.