Mehr Kindesunterhalt im Jahr 2021
Zum 1. Januar 2021 wird die Düsseldorfer Tabelle im Familienrecht erneut angepasst. Die Düsseldorfer Tabelle wird vom Oberlandesgericht Düsseldorf veröffentlicht und dient als Orientierungsgrundlage für alle Familiengerichte zur Festsetzung der Unterhaltshöhe. Zwar hat die Tabelle keine Gesetzeskraft, wird aber von den Gerichten bereits seit dem Jahr 1962 als Berechnungsgrundlage für den Unterhalt verwendet. Ihr kommt also eine große Bedeutung bei allen Fragen rund um das Thema der konkreten Unterhaltshöhe für den Kindesunterhalt zu.
Minderjährige Kinder der Altersstufe 1, also Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres, bekommen ab dem 1. Januar 2021 393,- Euro Kindesunterhalt. Bislang waren es 369,- Euro monatlich. Kinder der 2. Altersstufe (vom siebten bis zum zwölften Lebensjahr) erhalten ebenfalls einen höheren Mindestunterhalt. Lag dieser bislang bei 424,- Euro im Monat, erhöht er sich ab Januar 2021 auf 451,- Euro monatlich. Aus der neuen Düsseldorfer Tabelle geht außerdem hervor, dass Kindern im Alter zwischen 13 und 18 Jahren ab dem kommenden Jahr 528,- Euro Kindesunterhalt zusteht.
Bedarfssätze der zweiten bis zehnten Einkommensgruppe werden angepasst
Die Erhöhung des Kindesunterhalts ab dem 1. Januar 2021 führt dazu, dass die Bedarfssätze der zweiten bis zehnten Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle ebenfalls modifiziert werden müssen. Die zweite bis fünfte Einkommensgruppe wird dabei hinsichtlich der Bedarfssätze eine Erhöhung von jeweils 5 Prozent erfahren, während die Bedarfssätze der sechsten bis zehnten Einkommensgruppe um je 8 Prozent steigen.
Auch volljährige Kinder profitieren ab dem 1. Januar 2021 von einer Anhebung der Bedarfssätze. Die Höhe der Bedarfssätze liegt bei 125 Prozent der Sätze der 2. Altersstufe. Im Ergebnis ergibt dies einen Betrag von 563,- Euro. Studenten, die bereits alleine wohnen, können jedoch nicht mit einer Erhöhung der Bedarfssätze rechnen.
Anrechnung des Kindergelds auf den Bedarf
Nach wie vor wird das Kindergeld auf den Bedarf des Kindes angerechnet. Bei minderjährigen Kindern erfolgt die Anrechnung zumeist zur Hälfte und bei bereits volljährigen Kindern in voller Höhe. Auch die Höhe des Kindergeldes wird ab Januar 2021 angepasst.
So steigt das Kindergeld für das erste, zweite und dritte Kind nächstes Jahr um 15,- Euro pro Kind und auch das Kindergeld für das vierte und jedes weitere Kind erhöht sich um diesen Betrag auf den neuen Höchstsatz von 250,- Euro. Befinden sich die Kinder noch in der Ausbildung, können Eltern auch für ihren volljährigen Nachwuchs Kindergeld erhalten.