Das Familienrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt. Dies beinhaltet unter anderem Trennung, Scheidung, Sorgerecht, Umgangsrecht & Unterhalt

Trennung & Scheidung

Wann kann ich mich scheiden lassen?

Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist (vgl. hierzu §§ 1565 Abs. 1, 1566 BGB). Gescheitert ist die Ehe, wenn die Eheleute seit über einem Jahr getrennt voneinander leben und beide die Ehescheidung beantragen oder der andere Ehepartner der Scheidung zustimmt. Spätestens nach Ablauf von 3 Trennungsjahren wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist und deshalb geschieden werden kann, ohne dass es hierbei der Zustimmung des anderen Ehepartners bedarf.

Brauche ich einen Anwalt?

Für die Scheidung wird mindestens ein Scheidungsanwalt benötigt, der den Scheidungsantrag stellt. Bei einer einvernehmlichen Scheidung (Zustimmung beider Ehegatten – kein Streit über Folgesachen) wird nur einer der Ehepartner von einem Anwalt für Familienrecht vertreten. Der andere erklärt dann nur im Laufe des Scheidungsverfahrens die Zustimmung zur Scheidung. Sollte es zwischen den Ehegatten doch zum Streit kommen, sollte jeder Ehepartner durch einen eigenen Anwalt vertreten werden.

Was passiert mit dem gemeinsamen Eigentum und dem Vermögen?

Durch die Scheidung ändern sich die Eigentumsverhältnisse nicht. Das gemeinsame Haus bleibt gemeinsames Eigentum, solange die Eheleute nichts anderes regeln. Hat aber einer der Ehepartner im Laufe der Ehe mehr Vermögen als der andere angehäuft, kann der andere Ehepartner einen Zugewinnausgleich beantragen, wodurch das am Ende der Ehezeit vorhandene Vermögen der Eheleute aufgeteilt wird. Das gleiche passiert im Versorgungsausgleich mit den Rentenansprüchen.

Sorgerecht & Umgangsrecht

Wer hat sich um die Kinder zu sorgen?

Auch nach der Scheidung wird die elterliche Sorge für gemeinsame minderjährige Kinder durch beide Elternteile gemeinsam ausgeübt. Die Ausübung des Sorgerechts steht insofern in keinem Zusammenhang mit der Ehescheidung. Widerspricht die Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts dem Kindeswohl, kann die elterliche Sorge – unabhängig von der Scheidung – allein einem Elternteil übertragen werden, wenn dieser einen entsprechenden Antrag beim Familiengericht stellt.

Was bedeuten Sorgerecht und Umgangsrecht?

Sorgerecht ist das Recht und die Pflicht der Eltern, unter anderem für das persönliche Wohl ihrer Kinder zu sorgen, ihr Vermögen zu verwalten, sie gesetzlich zu vertreten und ihren Aufenthalt zu bestimmen. Lebt das Kind bei Elternteil X, hat es dort seinen Lebensmittelpunkt, ohne dass diesem Elternteil das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zugutekommen muss. Da der Lebensmittelpunkt bei diesem Elternteil ist, kann und sollte Elternteil Y sogenannte Umgangskontakte mit dem gemeinsamen Kind wahrnehmen, damit das Kind auch nach der Trennung der Eltern regelmäßigen Kontakt zu beiden Elternteilen hat und eine Entfremdung zwischen Kind und Eltern dadurch verhindert wird.

Unterhalt

Wer muss Unterhalt zahlen?

Im Familienrecht gilt: Der leistungsfähige Elternteil, bei dem sich das minderjährige gemeinsame Kind nicht ständig aufhält, ist grundsätzlich zum sogenannten Barunterhalt verpflichtet. Der andere Elternteil leistet Naturalunterhalt, indem es das Kind täglich versorgt. Bei volljährigen Kindern, die in der Ausbildung oder im Studium sind, sind beide Elternteile entsprechend ihrer Einkommensverhältnisse grundsätzlich zum Barunterhalt verpflichtet, auch wenn das Kind bei einem der Elternteile wohnt.

Wie ermitteln sich Kindes- und Ehegattenunterhalt?

Die Berechnung der Unterhaltsansprüche richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Beim Kindesunterhalt wird das Netto-Einkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils grundsätzlich u. a. um berufsbedingte Aufwendungen und Altersvorsorgeleistungen bereinigt. Die endgültige Höhe des Kindesunterhalts richtet sich sodann – nach Ermittlung des eben genannten bereinigten Einkommens – nach dem Alter des Kindes, was auf der Düsseldorfer Tabelle abzulesen ist.

Unterhalt: Düsseldorfer Tabelle 2015
Düsseldorfer Tabelle 2015

Zur Berechnung des Ehegattenunterhalts wird – nach Abzug des Kindesunterhalts – von dem bereinigten Einkommen des Ehepartners X das bereinigte Einkommen des Ehepartners Y abgezogen. Von dieser Differenz bildet eine Quote von 3/7 den Ehegattenunterhalt.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die hier genannten Berechnungen für den Kindes- und/oder Ehegattenunterhalt in sehr vereinfachter Form dargestellt und nur in groben Zügen angerissen wurden. Bei der Berechnung von Unterhalt handelt es sich um ein sehr komplexes Teilgebiet des Familienrechts, das hier in nicht vertiefter und lückenfreier Form dargestellt werden kann.