Welche Entscheidungen dürfen „Stiefeltern“ gemäß Familienrecht treffen?

Ist der neue Partner mit einem sorgeberechtigten Elternteil verheiratet, darf er Dinge des täglichen Lebens für seine Stiefkinder entscheiden. Diese Befugnis wird auch als das sogenannte „kleine Sorgerecht“ bezeichnet. Schwerwiegende Entscheidungen die Gesundheit oder die schulische Karriere des Kindes betreffen, dürfen allerdings nur von den sorgerechtsberechtigten Eltern getroffen werden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht, muss der sorgeberechtigte Ex-Partner dem neuen Partner erlauben, Entscheidungen für das Kind zu treffen. Dies geschieht in der Familienrecht Praxis meist durch das Ausstellen einer Vollmacht.

Wie wird die Namenswahl in der Patchwork-Familie gehandhabt?

Sollen die Mitglieder der Patchwork-Familie alle den gleichen Nachnamen tragen, erfordert dies in der Regel die Zustimmung des anderen Elternteils. Auch das Kind muss den Wunsch haben, den neuen Ehenamen anzunehmen. Gerichtlich werden Namensstreitigkeiten im Familienrecht nur in Ausnahmefällen entschieden.

Welche Besonderheiten bringen Trennungen in der Patchwork-Familie mit sich?

Trennt sich das Paar einer Patchwork-Familie wieder oder folgt der Gang zum Scheidungsanwalt, muss an die Stiefkinder in der Regel kein Unterhalt gezahlt werden. Anderes gilt im Familienrecht nur dann, wenn das Paar leibliche Kinder hatte oder die Kinder des Partners adoptiert wurden und somit den rechtlichen Status leiblicher Kinder haben.

Das Erbrecht kann zu Problemen in der Patchwork-Familie führen

Wenn Mitglieder einer Patchwork-Familie kein Testament aufgesetzt haben und die gesetzliche Familienrecht Erbfolge zum Tragen kommt, können unerwartete und unerwünschte Situationen entstehen. Je nachdem, welcher Partner zuerst stirbt, erben die nicht-leiblichen Kinder der Patchwork-Familie gar nichts. Doch auch, wenn die Partner nicht verheiratet sind, kann sich das Aufsetzen einer Verfügung von Todes wegen lohnen.

Kann nach dem Tod des leiblichen Elternteils der Stiefvater oder die Stiefmutter Sorgerecht für das Stiefkind erhalten?

Das Familienrecht sieht vor, dass ein noch lebender Elternteil mit Sorgerecht Vorrang vor dem stiefelterlichen Elternteil hat. Allerdings kann gemäß §1682 BGB eine Familienrecht Verbleibensanordnung beantragt werden, so dass das Stiefkind in seiner gewohnten Umgebung, also bei seinem Stiefvater oder seiner Stiefmutter bleiben darf. Bei einer Trennung innerhalb der Patchwork-Familie kann der §1686 BGB zum Tragen kommen; eine Familienrecht Vorschrift, die den Umgang eines Kindes mit anderen Bezugspersonen als den Eltern regelt.