Keine Regelung für Kinder von zwei verheirateten Frauen

Wird ein Kind in einer heterosexuellen Ehe geboren, dann wird der Ehemann automatisch zum rechtlichen Vater des Kindes. So sieht es eine Vorschrift des BGB vor. Eine entsprechende Regelung für ein verheiratetes lesbisches Paar fehlt jedoch. Bringt eine Frau in einer lesbischen Ehe also ein Kind zur Welt, dann wird die Ehefrau nicht automatisch zur rechtlichen Mutter dieses Kindes. Möchte die Ehefrau die rechtliche Elternstellung erlangen, muss eine Adoption des Kindes vorgenommen werden. Das Fehlen solch einer Zwei-Mütter-Regelung ohne Adoption hat das Oberlandesgericht Celle dazu bewogen, ihren aktuellen Fall den Richtern des Bundesverfassungsgerichts vorzulegen.

Hat Paula zwei Mütter?

Der in den Medien heiß diskutierte Fall der kleinen Paula und der Frage danach, ob diese zwei Mütter hat, brachte die Richter des Oberlandesgericht Celle dazu, die Verfassungsmäßigkeit des deutschen Abstammungsrechts in Frage zu stellen. Eigentlich sollte das Gericht darüber entscheiden, ob das einjährige Mädchen in rechtlicher Hinsicht zwei Mütter hat und ob diese in der Geburtsurkunde einzutragen seien.

Dieses Verfahren wurde zunächst ausgesetzt, bis das Bundesverfassungsgericht seine Grundsatzentscheidung getroffen hat. Auch das Berliner Kammergericht hat sein Verfahren so lange ausgesetzt, bis die Karlsruher Richter zu einer Entscheidung gekommen sind.

Kind und Ehefrau sind in ihren Grundrechten verletzt

Bei dem Fall vor dem Berliner Kammergericht versuchte ein verheiratetes lesbisches Paar zu erreichen, dass die Ehefrau auch ohne Adoption des Kindes als rechtliche Mit-Mutter anerkannt würde. Das Kind wurde in der Ehe geboren und mithilfe einer anonymen Samenspende gezeugt.

Das in erster Instanz zuständige Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg wies den Antrag auf eine rechtliche Zwei-Mütter Regelung ohne Adoption ab, wodurch der Fall dem Berliner Kammergericht zugewiesen wurde. Die Richter am Kammergericht waren der Ansicht, dass Kind und Ehefrau durch das Fehlen einer entsprechenden gesetzlichen Regelung in Bezug auf die rechtliche Elternschaft einer Mit-Mutter ohne Adoption in ihren Grundrechten verletzt seien. Auch aus der Politik werden immer mehr Stimmen laut, die eine Reform des deutschen Abstammungsrechts fordern.