Unverheiratet im Krankenhaus – Welche Rechte hat der Partner?

Nicht erst durch den Tod eines Partners oder durch eine Trennung, kann ein unverheiratetes Paar vor rechtlichen Schwierigkeiten gestellt werden. Liegt einer der Partner mit einer schweren Erkrankung oder nach einem Unfall auf der Intensivstation, steht der andere Partner nicht selten vor vielen Fragen. Ärzte und Pflegepersonal geben einer Person, die mit dem Patienten nicht verwandt ist, allerdings nur selten Auskunft über dessen Gesundheitszustand. Zur Absicherung sollten Paare, die unverheiratet sind, daher Vorsorgevollmachten ausfüllen, in denen sie sich gegenseitig benennen. Auch das Aufsetzen einer Patientenverfügung kann in diesem Zusammenhang Sinn machen. Die Betreuungsverfügung kommt als Absicherung für den Fall ins Spiel, wenn einer der Partner pflegebedürftig wird.

Finanzielle Absicherung im Falle des Todes

Ist ein Paar unverheiratet, dann hat es in erbrechtlicher und versicherungsrechtlicher Hinsicht nicht die gleichen Ansprüche wie ein verheiratetes Paar. Einen gesetzlichen Anspruch auf ein Erbe für nichteheliche Lebenspartner gibt es nicht und auch der gesetzliche Anspruch auf Witwenrente gilt nur für verheiratete Paare. Wer unverheiratet ist und seinem Partner im Todesfall dennoch eine finanzielle Absicherung hinterlassen möchte, kann dies durch mehrere Maßnahmen veranlassen.

In erbrechtlicher Hinsicht bietet sich das Aufsetzen eines Testaments oder eines Erbvertrages an. Durch den Abschluss einer Risikolebensversicherung zugunsten Ihres Partners können Sie dessen finanzielle Absicherung nach Ihrem Ableben sicherstellen.

Ein Partnerschaftsvertrag kann für mehr Rechtssicherheit sorgen

Wer unverheiratet ist und mit seinem Partner zusammenlebt, sollte für den Fall einer Trennung vorsorgen. Denn auch ohne Trauschein geht ein Paar im Laufe der Jahre viele gemeinsame Verpflichtungen ein. In einem Partnerschaftsvertrag können Sie festlegen, was bei einer Trennung mit gemeinsamen Immobilien oder Fahrzeugen passiert. Wer darf in der gemeinsamen Wohnung bleiben und wer muss welche Summen bei einem gemeinsam aufgenommenen Darlehen zahlen?

Vorkehrungen im Hinblick auf gemeinsame Kinder treffen

Die Absicherung eines Paares, das unverheiratet ist, betrifft aber nicht nur die Versorgung des anderen Partners. Sind Sie unverheiratet und haben ein gemeinsames Kind, sollten Sie auch eine Absicherung für den Fall treffen, dass einer von Ihnen verstirbt.

Vaterschaftsanerkennungen und etwaige Sorgeerklärungen oder Vormundschaften sollten so schnell wie möglich mit einem Rechtsanwalt für Familienrecht geregelt werden. Im Idealfall schon vor der Geburt des Kindes. So hat der Vater bereits dann ein Anrecht auf sein Kind, wenn die Mutter seines Kindes vor oder während der Geburt verstirbt. Wer unverheiratet ist, sollte sich um die Absicherung seines Partners und seiner Familie kümmern.