Wie erfolgt grundsätzlich die finanzielle Auseinandersetzung nach einer Scheidung?

Lässt sich ein Ehepaar scheiden und hat es keinen Ehevertrag aufgesetzt, dann greift der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft.

Bei diesem Güterstand wird im Falle einer Scheidung ein finanzieller Ausgleich zwischen den Ehegatten vorgenommen. Dieser Ausgleich betrifft allerdings nur das während der Ehe erworbene Vermögen. Kurz gesagt erhält derjenige Ehepartner, der während der Ehe weniger Vermögen hinzugekommen hat, einen Ausgleich vom anderen Ehegatten.

Was ist bei der Aufteilung einer Immobilie so schwierig?

Grundsätzlich ist der Anspruch, der sich aus einem Zugewinnausgleich ergibt, in Geld zu bemessen. Ein Haus aber, lässt sich nicht ohne weiteres aufteilen und müsste zunächst verkauft werden, um einen etwaigen Geldzahlungsanspruch genau beziffern zu können.

Doch nicht jedes Ex-Paar möchte das Haus, für das es teils jahrzehntelang gearbeitet hat, auch tatsächlich verkaufen. Hinzu kommt noch, dass es in vielen Fällen noch offene Kredite für die Immobilie gibt und diese noch nicht vollständig abbezahlt ist.

Sind beide Ehepartner Kreditnehmer, können sie jeweils als Gesamtschuldner von der Bank in voller Höhe in Anspruch genommen werden. Anschließend kann ein Ausgleich unter den Eheleuten stattfinden.

Wie kann hinsichtlich der Haus-Aufteilung verfahren werden?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie nach einer Scheidung mit der Aufteilung eines Hauses umgegangen werden kann. Viele Ex-Ehepaare entscheiden sich dazu, die gemeinsame Immobilie zu verkaufen und den dadurch erzielten Erlös untereinander aufzuteilen. Von diesem Betrag abgezogen werden die Kosten für die Tilgung noch offener Kredite.

Alternativ besteht die Möglichkeit, dass ein Ehepartner alleiniger Eigentümer des Hauses wird und den anderen Ehegatten auszahlt. Diese Möglichkeit birgt zwei Schwierigkeiten. Zum einen muss der auszahlende Ehepartner über genügend Vermögen verfügen, um den anderen auszahlen zu können und zum anderen muss die Bank, sollte es noch einen offenen Kredit geben, den zweiten Eigentümer aus seiner Mithaftung entlassen.

Ein weiterer Weg, ein Haus nach einer Scheidung unter den Ehegatten aufzuteilen, ist die sogenannte Realteilung. Die Immobilie wird hierbei in zwei baulich getrennte Bereiche umgebaut, von denen jeder einem der Ehepartner zugeordnet wird. Die Ehegatten können getrennt voneinander in diesen Baueinheiten leben oder ihre „Haushälfte“ weiter verkaufen. Allerdings sind nur selten die baulichen und persönlichen Gegebenheiten gegeben, um solch eine Realteilung vorzunehmen.

Haus kann auf gemeinsame Kinder übertragen werden

Möchten die Ex-Partner das Haus nicht verlieren und auch zukünftig im Familienbesitz behalten, bietet sich die Übertragung der Immobilie auf gemeinsame Kinder an. Dieser Schritt sollte allerdings genau durchdacht werden, da ein Haus auch stets eine enorme Kostenbelastung darstellt. Bei der Übertragung der Immobilie auf minderjährige Kinder muss außerdem zwingend das Vormundschaftsgericht beteiligt werden.

Zuletzt besteht die Möglichkeit der Teilungsversteigerung der Immobilie, sollten sich die Eheleute nicht einigen können.