Fehler 1: Nichts überstürzen und einen Scheidungsanwalt aufsuchen

Ist eine Scheidung absehbar, beginnen viele Ehegatten damit, ihr Vermögen zu reduzieren, indem sie Schenkungen an Dritte vornehmen. Doch derartige Schenkungen, vor allen Dingen, wenn sie hohe Vermögenswerte oder sogar Grundstücke bzw. Immobilien betreffen, bleiben von Ihrem Ex-Partner zumeist nicht unbemerkt. Dieser könnte in Folge einen vorgezogenen Zugewinnausgleich bei Gericht beantragen.

Um die Höhe etwaiger Unterhaltszahlungen zu reduzieren, versuchen einige Scheidungswillige eine selbst initiierte Reduzierung ihres Gehalts herbeizuführen. Kommt dieses Vorgehen ans Tageslicht, kann das Gericht bei der Berechnung von Unterhalt fiktiv von dem früheren, höheren Gehalt oder Lohn ausgehen. Dadurch bleibt Ihnen im Ergebnis insgesamt weniger Geld. Machen Sie diesen Fehler also nicht.

Ein weiterer Fehler, den Scheidungswillige immer wieder begehen, ist, den Gang zum Scheidungsanwalt aus Kostengründen zu meiden.

Dabei können sie sich genau durch diesen Gang viele Fehler und Folgekosten ersparen. Selbst angestellte Unterhaltsberechnungen sind aufgrund mangelnden Fachwissens häufig fehlerhaft.

Fehler 2: Verzichten Sie nicht voreilig auf Unterhalt

Manchmal erklären sich Unterhaltsberechtigte dazu bereit, zugunsten des Unterhaltsverpflichteten auf einen Teil oder in Gänze auf die ihnen zustehenden Unterhaltszahlungen zu verzichten. Solche Zugeständnisse sollten Sie im Vorfeld einer Scheidung nicht voreilig machen. Zumal dem Verzicht auf Trennungsunterhalt in rechtlicher Hinsicht enge Grenzen gesetzt sind bzw. dieser kaum/ nicht möglich ist.

Fehler 3: Verabschieden Sie sich von dem Gedanken einen gemeinsamen Anwalt zu beauftragen

Irrtümlich machen viele Scheidungswillige den Fehler, gemeinsam einen Rechtsanwalt für Familienrecht beauftragen zu wollen. Denn im Rahmen einer Scheidung ist es dem Anwalt nicht gestattet, die Interessen zweier Parteien zu vertreten. Selbst wenn alles auf eine einvernehmliche Scheidung hindeutet, darf ein Anwalt nur die Interessen „seines“ Mandanten wahrnehmen. Möglich ist es allerdings, einen neutralen anwaltlichen Mediator einzuschalten. Dieser wird versuchen, etwaige Streitpunkte einvernehmlich zu klären.

Sind alle Streitpunkte zwischen den Ehegatten ausgeräumt und die Scheidungsfolgen geklärt, ist es jedoch möglich, dass aus Kostengründen nur ein Rechtsanwalt für Familienrecht den Scheidungsantrag einreicht und die Scheidung abwickelt. Der andere Ehegatte bleibt dann jedoch bei der Scheidung anwaltlich nicht vertreten. Läuft die Scheidung im Ergebnis dann doch nicht ohne Konflikte ab, ist die Beauftragung eines weiteren Anwalts dringend anzuraten.