Müssen Hartz4 Empfänger Unterhalt für ihre Kinder leisten?

Zwar werden Personen, die am Existenzminimum leben grundsätzlich als nicht leistungsfähig eingestuft, jedoch ist nicht automatisch vom Wegfall der Unterhaltspflicht auszugehen.

Bei der Frage danach, ob ein Hartz4-Empfänger Unterhalt leisten muss, werden unterschiedliche Faktoren und Lebensumstände berücksichtigt. So spielen neben der Höhe des Einkommens und des Vermögens auch der Zeitpunkt der erstmaligen Leistungsunfähigkeit, sowie die Frage danach, ob ausreichende Bemühungen betrieben wurden, um eine Anstellung zu finden, eine Rolle.

Hat der am Existenzminimum lebende Elternteil beispielsweise zum Zeitpunkt der Trennung oder Scheidung noch ein ausreichend hohes Einkommen gehabt, dann wird er trotz aktuellem Hartz4 Bezug vermutlich Unterhalt leisten müssen.

Selbstverschuldete Leistungsunfähigkeit kann sanktioniert werden

Wer Maßnahmen ergreift, um nicht mehr leistungsfähig im Hinblick auf Unterhaltszahlungen zu sein, kann sich sogar strafbar machen. Dies kann dann der Fall sein, wenn ein Job zu diesem Zweck aufgegeben wird oder wenn absichtlich falsche Angaben in Bezug auf die eigenen Einkünfte gemacht werden. Zudem trifft die sogenannte Erwerbsobliegenheit viele Eltern bzw. werdende Väter.

Diese Erwerbsobliegenheit besagt, dass Hartz4-Empfänger alles in ihrer Macht stehende unternehmen müssen, um ihrer Arbeitslosigkeit ein Ende zu bereiten, wenn sie eine Unterhaltsverpflichtung gegenüber ihren Kindern oder ihrer schwangeren Partnerin haben.

Kann ein zu Unterhalt verpflichteter und am Existenzminimum lebender Elternteil nicht nachweisen, dass er ausreichende Bemühungen unternommen hat, um eine Anstellung zu finden, kann das sogenannte fiktive Einkommen zur Unterhaltsberechnung herangezogen werden. Das fiktive Einkommen beschreibt die Einkünfte, die der Unterhaltspflichtige theoretisch erzielen könnte. Die Selbstbehalt-Grenze von 1.080,00 Euro kommt dann nicht mehr zum Tragen.

Wird der erhaltene Unterhalt von Hartz4 subtrahiert?

Wer am Existenzminimum lebt und vom Ex-Partner Unterhalt für ein Kind erhält, der muss sich diesen Unterhalt auf seinen Hartz4 Satz anrechnen lassen, sofern die Unterhaltszahlungen auch tatsächlich geleistet werden. Der Unterhalt für das Kind wird den Einkünften des Kindes zugeordnet.

Lebt auf der anderen Seite Ihr volljähriges Kind am Existenzminimum, dann können Sie beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen dazu verpflichtet sein, ihm Unterhalt zu leisten. In der Regel trifft Eltern diese Verpflichtung nur bei Kindern bis zum Abschluss der (schulischen oder beruflichen) Ausbildung.