Was ist eine einvernehmliche Scheidung?

Eine einvernehmliche Scheidung (auch „Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen“ genannt) ist eine Art von Scheidung, bei der beide Ehepartner die Scheidung wollen und eine Einigung zu allen wichtigen Fragen besteht, die geregelt werden müssen. Hierzu zählen z.B. die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens sowie Regelungen von Zugewinnausgleich, Sorgerecht für gemeinsame Kinder und die Unterhaltszahlungen.

Sie gelten oft als weniger belastend und kostspielig als streitige Scheidungen. Sie können dabei helfen, schneller und reibungsloser zu einer Lösung zu gelangen.

Unterschied zur streitigen Scheidung

Der Unterschied zu einer strittigen Scheidung liegt im Wesentlichen darin, wie die Scheidung zustande kommt.

Eine streitige Scheidung tritt auf, wenn die Ehepartner sich nicht auf die Bedingungen der Scheidung einigen können. In diesem Fall müssen sie vor Gericht gehen und ihre Streitigkeiten vor einem Familienrichter klären. Dies kann zu einem langwierigen und teuren Prozess führen, bei dem beide Eheleute einen Anwalt engagieren müssen, der ihre Interessen vertritt. In der Regel werden alle wichtigen Fragen wie die Aufteilung des Vermögens, das Sorgerecht, die Unterhaltszahlungen und das Umgangsrecht mit Kindern vom Gericht entschieden.

Dies geschieht meist jedoch nicht im Scheidungstermin. Sorgerecht und Umgangsrecht werden üblicherweise getrennt verhandelt. Dagegen kann man die streitigen Folgesachen, wie nachehelicher Ehegattenunterhalt und Zugewinnausgleich, unter bestimmten Voraussetzungen mit der Scheidung verbinden. Das bedeutet, dass man in solchen Fällen erst dann geschieden wird, wenn sowohl der Unterhalt als auch der Zugewinnausgleich geklärt ist.

Eine einvernehmliche Scheidung hingegen liegt vor, wenn Sie und Ihr Noch-Partner sich auf alle Bedingungen der Scheidung einigen können, ohne vor Gericht zu gehen. In diesem Fall können sie eine Scheidungsvereinbarung aufsetzen, die alle Aspekte der Scheidung regelt. Wenn beide Parteien mit dieser einverstanden sind, kann diese entweder vom zuständigen Richter am Familiengericht im Rahmen des Scheidungstermins protokolliert werden oder man kann vor dem Scheidungstermin einen Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung vom Notar bei Gericht einreichen.

Eine Scheidungsvereinbarung, die die Ehegatten nur untereinander geschlossen haben, ist bei Fragen des Unterhalts, des Zugewinnausgleichs oder des Versorgungsausgleichs nicht formwirksam, wenn diese nicht notariell oder gerichtlich erfolgt.

Der Vorteil einer Scheidungsvereinbarung ist, dass Sie in der Regel schneller, einfacher und kostengünstiger geschieden werden. Sie können ihre eigenen Punkte aushandeln und dadurch ihre Interessen und Bedürfnisse besser berücksichtigen, ohne dass ein Gericht entscheiden muss.

In diesem Fall lohnt sich die Beauftragung eines Anwalts, der Sie über Ihre Rechte und Pflichten aufklärt, damit eine Basis für die Scheidungsvereinbarung geschaffen wird. Bei einer Vereinbarung, die vor Gericht geschlossen wird, müssen beide Ehepartner anwaltlich vertreten sein, da sie vor dem Familienrichter sonst nicht geschlossen werden kann.

Vorteile, sich einvernehmlich scheiden zu lassen

Sich einvernehmlich scheiden zu lassen, bietet mehrere Vorteile:

1. Schneller Abschluss

Die Scheidung kann in der Regel schneller abgeschlossen werden. Es findet meistens nur ein Gerichtstermin statt, in dem kurz abgefragt wird, seit wann voneinander getrennt gelebt wird und wie die Trennung erfolgt ist.

Oftmals ist dies durch Auszug eines Ehepartners oder innerhalb der ehemaligen Ehewohnung erfolgt. Wenn der Versorgungsausgleich durchgeführt wird, wird dieser ebenfalls kurz thematisiert. Bei einvernehmlichen Scheidungen dauert der Gerichtstermin erfahrungsgemäß 10 bis 20 Minuten.

2. Nur ein Scheidungsanwalt

Für ein Scheidungsverfahren, das einvernehmlich abgewickelt wird, muss theoretisch nur einer der Eheleute einen Scheidungsanwalt beauftragen. Der andere muss lediglich zustimmen.

3. Geringere Scheidungskosten

Die Scheidung kann auch kosteneffizienter sein, da Anwalts- und Gerichtskosten reduziert werden können, wenn sich die Eheleute einig sind. Der Verfahrenswert richtet sich aber auch hier nach dem Nettoeinkommen der Eheleute zum Zeitpunkt des Beginns des Scheidungsverfahrens.

4. Weniger emotional belastend

Die Scheidung kann auch emotional weniger belastend sein, da es in der Regel weniger Konflikte gibt. Es wird zusammengearbeitet, um eine Lösung zu finden.

5. Mehr Kontrolle

Sie haben mehr Kontrolle über den Prozess und die Entscheidungen, die getroffen werden. Da sie gemeinsam Entscheidungen treffen, sind sie eher in der Lage, ihre eigenen Bedürfnisse und die Bedürfnisse ihrer Kinder zu berücksichtigen.

6. Positive Auswirkungen auf Kinder

Eine Scheidung im Einvernehmen kann auch positive Auswirkungen auf Kinder haben. Sie werden weniger in einen möglichen Konflikt involviert und das Sorgerecht und der Umgang mit beiden Elternteilen werden nicht Bestandteil eines Konflikts.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Art der Scheidung nur möglich ist, wenn die Eheleute in der Lage sind, miteinander zu kommunizieren und zu kooperieren, um gemeinsam Lösungen zu finden.

Mögliche Nachteile

Im Allgemeinen hat eine einvernehmliche Scheidung mehrere Vorteile gegenüber einer streitigen Scheidung. Dennoch gibt es einige potenzielle Nachteile, die beachtet werden sollten:

1. Mögliche Kompromisse

Sie müssen möglicherweise Kompromisse eingehen, um zu einer Einigung zu kommen. In einigen Fällen können Sie möglicherweise nicht alle Ihre Interessen und Bedürfnisse berücksichtigen.

2. Gefahr von Missverständnissen

Sie erfordert eine klare Kommunikation und eine sorgfältige Ausarbeitung der Scheidungsvereinbarung. Wenn diese ungenau oder unvollständig ist, kann dies später zu Konflikten führen.

3. Möglichkeit von Racheakten

Sie setzt eine kooperative Haltung voraus, und in manchen Fällen kann es vorkommen, dass einer der Ehepartner rachsüchtig handelt oder versucht, den anderen zu manipulieren und die Einigungsbereitschaft nur vorspielt, um so an das eigene Ziel zu gelangen.

4. Herausforderungen bei der Umsetzung

In einigen Fällen können Probleme auftreten, wenn es darum geht, die in der Scheidungsvereinbarung getroffenen Punkte tatsächlich umzusetzen.  Speziell in Bezug auf die Zahlung von Unterhaltszahlungen oder die Regelung des Umgangsrechts mit den Kindern.

Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass diese Nachteile nicht spezifisch für eine einvernehmliche Lösung gelten und in jeder Art von Scheidungsverfahren auftreten können. In der Regel überwiegen die Vorteile, insbesondere wenn beide in der Lage sind, auf eine freundliche und kooperative Art und Weise miteinander umzugehen.

Regelung von Scheidungsfolgen

Bei einer einvernehmlichen Scheidung können alle wichtigen Fragen geklärt werden, die im Rahmen der Scheidung geregelt werden sollten. Im Wesentlichen sollten folgende Punkte vereinbart werden:

1. Aufteilung des gemeinsamen Vermögens

Hierbei geht es um die Aufteilung von Vermögenswerten wie Immobilien, Bankkonten, Aktien, Lebensversicherungen oder anderen Vermögenswerten, die während der Ehe erworben wurden.

2. Regelung des Sorgerechts

Wenn Sie gemeinsame Kinder haben, können sie sich auf die Regelung des Sorgerechts einigen. Hierbei geht es unter anderem um die Entscheidungsbefugnis in Bezug auf die Erziehung und den Aufenthalt der Kinder.

3. Regelung des Umgangsrechts

Ebenfalls kann das Umgangsrecht mit Kindern geregelt werden. Hierbei geht es um die Festsetzung der Besuchskontakte und Aufenthalte der Kinder bei dem nicht betreuenden Elternteil, wenn die Betreuung nicht im Wechselmodell erfolgt.

4. Festlegung von Unterhaltszahlungen

Wenn einer finanziell benachteiligt ist oder wenn Kinder versorgt werden müssen, sollte die Höhe und Dauer von Unterhaltszahlungen vereinbart werden.

5. Klärung von Versicherungsfragen

Es sollte vereinbart werden, wie die Versicherungen nach der Scheidung gehandhabt werden, wie beispielsweise Kranken-, Haftpflicht- oder Unfallversicherungen.

6. Klärung von Steuerfragen

Es sollten Steuerfragen geklärt werden, die auch Auswirkungen auf Vermögen und Unterhaltszahlungen haben können.

Wenn Sie eine Einigung in diesen Fragen erzielen können, kann eine Scheidungsvereinbarung (auch Scheidungsfolgenvereinbarung genannt) aufgestellt werden, die von einem Notar beglaubigt und dann beim Familiengericht eingereicht wird.

Die Alternative wäre, dass man eine solche Vereinbarung vom Familienrichter im Scheidungstermin protokollieren lässt. Dem Richter sollte aber zumindest vor dem Gerichtstermin ein Schreiben vorliegen, in dem die Punkte stehen, die vereinbart werden sollen.

Im Rahmen der Gerichtsverhandlung wird dann ein entsprechender Vergleich geschlossen. In diesem Fall brauchen jedoch beide Ehegatten einen Anwalt. Ein solcher Vergleich kann nicht geschlossen werden, wenn nur ein Ehegatte vom Anwalt vertreten wird.

Voraussetzungen für eine einvernehmliche Ehescheidung

Damit eine Ehescheidung in Deutschland einvernehmlich erfolgen kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

1. Trennung & Ablauf Trennungsjahr

Bei jeder Scheidung muss das Trennungsjahr abgewartet werden. Es darf keine eheliche Lebensgemeinschaft mehr bestehen und es dürfen keine gegenseitigen Versorgungsleistungen mehr stattfinden. Dies ist im Familienrecht geregelt. Bereits nach zehn Monaten Trennungszeit kann erfahrungsgemäß der Scheidungsantrag dem zuständigen Gericht übergeben werden. Geschieden werden können Sie jedoch erst nach Ablauf des kompletten Jahres.

2. Einigkeit über Scheidungsfolgesachen

Für die Beantragung einer Scheidung sollten beide Eheleute der Auflösung der Ehe zustimmen, wenn die Scheidung einvernehmlich sein soll. Beide sollten sich über die Bedingungen der Scheidung einig sein, einschließlich der Folgesachen. Hierzu zählen unter anderem die Aufteilung des Vermögens, die Klärung des Sorgerechts, die Unterhaltszahlungen und das Umgangsrecht mit den Kindern.

3. Keine Streitigkeiten

Es dürfen keine wesentlichen Streitigkeiten bestehen. Wenn es Konflikte gibt, sollten diese im Rahmen der Verhandlungen über die Scheidungsvereinbarung gelöst werden.

4. Keine Härtefälle

Es dürfen keine Härtefälle vorliegen, die eine einvernehmliche Scheidung unmöglich machen würden, wie zum Beispiel häusliche Gewalt oder Missbrauch.

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann eine einvernehmliche Scheidung angestrebt werden. Es ist jedoch immer ratsam, sich von einem erfahrenen Anwalt beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind und um eine reibungslose Abwicklung der Scheidung zu gewährleisten.

Günstige Umstände für die einvernehmliche Scheidung

Gute Chancen auf eine einvernehmliche Lösung bestehen in der Regel dann, wenn ein Ehevertrag existiert, der alle im Fall der Scheidung wesentlichen Punkte regelt und von beiden Partnern akzeptiert und unterschrieben wurde.

Auch ein Ehevertrag ist jedoch kein Garant für eine Scheidung im Einvernehmen. In der Praxis können immer wieder unvorhergesehene Situationen und Umstände auftauchen, die im Ehevertrag nicht berücksichtigt wurden. Dann müssen sich häufig wieder die Gerichte mit der Frage beschäftigen, ob der Ehevertrag dennoch gilt.

Ein weiterer positiver Umstand sind keine oder bereits erwachsene Kinder. Denn der Streit um das Sorgerecht kann auch ein Grund für lange gerichtliche Auseinandersetzungen im Scheidungsverfahren sein.

Eine gute Voraussetzung für eine einvernehmliche Lösung ist es außerdem, wenn beide finanziell voneinander unabhängig sind oder der Unterhalt in einem Ehevertrag geregelt wurde.

Die beste Ausgangssituation ist, wenn beide Eheleute ein Interesse an einer möglich schnellen, günstigen und unkomplizierten Scheidung haben.

Ablauf der einvernehmlichen Scheidung

Die meisten Scheidungsverfahren führen zu bitteren Auseinandersetzungen. Und das nicht nur privat im Vorfeld der Scheidung und während der Trennung, sondern häufig auch vor Gericht.

Das unangenehme Scheidungsverfahren kann sich deshalb leicht mehrere Jahre hinziehen. Und damit steigen auch die Kosten für Anwälte und Gerichtsverfahren. Ebenfalls nicht zu vernachlässigen ist der Zeitfaktor, der vor allem dann zur Last wird, wenn ein Partner oder sogar beide möglichst schnell wieder heiraten wollen.

Die einvernehmliche Scheidung vereinfacht viele dieser Schwierigkeiten deutlich. Da vor Gericht nicht mehr um die Details gestritten wird und beispielsweise eine lange Beweisaufnahme zu strittigen Punkten nicht stattfinden muss, kann das Verfahren deutlich verkürzt werden.

Der Scheidungsantrag kann bereits ein bis zwei Monate vor dem Ablauf des Trennungsjahres eingereicht werden. Da es ohnehin einige Monate dauert, bis alle erforderlichen Unterlagen im Rahmen des Versorgungsausgleichs von den Versicherungsträgern bei Gericht eingegangen sind, kann die Scheidung bereits kurz vor Ablauf des obligatorischen Trennungsjahres beantragt werden, damit man nicht unnötig Zeit verliert und die Scheidung schneller durchgeführt und rechtskräftig werden kann.

Dauer einer einvernehmlichen Scheidung

Die Dauer einer einvernehmlichen Scheidung hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Komplexität der Scheidungsvereinbarung und der Arbeitsbelastung des zuständigen Familiengerichts.

Im Allgemeinen kann die Scheidung jedoch deutlich schneller abgeschlossen werden als eine streitige Scheidung. In der Regel dauert sie zwischen drei und sechs Monaten. Es ist abhängig von der Gerichtsbelastung und der Zeit, die für die Erstellung, Überprüfung und Bestätigung der Scheidungsvereinbarung benötigt wird.

Es ist jedoch zu beachten, dass es auch hier einige Faktoren gibt, die die Dauer beeinflussen können. Zum Beispiel können die Verhandlungen über die Scheidungsvereinbarung länger dauern, wenn es komplexe finanzielle Punkte oder Sorgerechtsfragen gibt oder wenn einer der Eheleute Schwierigkeiten hat, einen Anwalt zu finden, mit dem er gut zusammenarbeiten kann.

In jedem Fall ist es ratsam, sich von einem erfahrenen Anwalt beraten zu lassen, um eine reibungslose und zügige Abwicklung der Scheidung sicherzustellen.

Anwaltspflicht: Ohne Scheidungsanwalt geht es nicht

Doch auch wenn Sie sich einig über die Umstände der Scheidung sind, führt kein Weg am Scheidungsanwalt vorbei. Der Scheidungsantrag muss zwingend durch einen Anwalt übergeben werden.

Die einvernehmliche Scheidung hat gegenüber der streitigen Scheidung jedoch den großen Vorteil, dass nur ein Ehepartner sich anwaltlich vertreten lassen muss.

Dieser kann dann den Antrag einreichen und der andere Partner muss nur noch zustimmen. Die Anwaltskosten können geteilt werden, was allerdings unbedingt schriftlich vereinbart werden sollte. Die Kosten für einen zweiten Anwalt fallen also weg.

Auch die Frage des Versorgungsausgleichs kann zuvor mit dem Anwalt für Familienrecht abgeklärt werden. Dies gilt vor allem dann, wenn der Versorgungsausgleich nicht in einem Ehevertrag geregelt wurde. Eine einvernehmliche Lösung ist auch dann nur möglich, wenn auch die Punkte bezogen auf den Versorgungsausgleich geklärt sind und kein Streit besteht.

Eine solche Uneinigkeit kann wiederum eine gerichtliche Auseinandersetzung und eine streitige Scheidung verursachen. Auch eine Einigung über den Versorgungsausgleich muss notariell beurkundet werden. Oder die Vereinbarung erfolgt im Rahmen des Scheidungstermins durch eine Protokollierung des Richters am Familiengericht.

Hierbei ist aber auch zu beachten, dass für diese Vereinbarung vor Gericht beide Ehegatten durch einen eigenen Anwalt vertreten sein müssen. Eine solche Vereinbarung kann im Vergleich zum streitigen, nicht einvernehmlichen Versorgungsausgleich unter Umständen hohe Kosten sparen lassen, wenn die Durchführung des Versorgungsausgleichs zu einem erheblichen Nachteil von einem oder beiden Ehegatten führen würde.

Wir helfen Ihnen im Scheidungsrecht weiter

Sie möchten einen Rechtsanwalt beauftragen, der Ihre Scheidung übernimmt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Scheidung so reibungslos und stressfrei wie möglich zu gestalten. Dabei stellen wir sicher, dass Ihre Interessen als Mandant angemessen berücksichtigt werden. Wir bieten Ihnen:

1. Beratung & Erstellung der Scheidungsvereinbarung

Unsere Rechtsanwälte erstellen eine umfassende Scheidungsvereinbarung, die alle wichtigen Aspekte der Scheidung abdeckt. Hierzu gehören unter anderem die Aufteilung von Vermögen und Schulden, die Klärung des Sorgerechts, die Höhe von Unterhaltszahlungen und das Umgangsrecht.

2. Überprüfung der Scheidungsvereinbarung

Gerne überprüfen wir für Sie die von dem Ehepartner erstellte Scheidungsfolgenvereinbarung bezüglich der Folgesachen. Wir stellen sicher, dass sie fair und ausgewogen ist und den rechtlichen Anforderungen entspricht.

3. Vertretung vor Gericht

Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung ist zumindest eine Gerichtsverhandlung erforderlich. Das ist der sogenannte Scheidungstermin. Ein Anwalt vertritt den Ehepartner in diesem Fall vor Gericht, stellt den Scheidungsantrag und unterstützt diesen bei allen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Scheidung.

4. Mediation und Konfliktlösung

Wenn Sie sich bei bestimmten Fragen nicht einig sind, kann ein Anwalt auch als Mediator fungieren, wenn dieser eine entsprechende Ausbildung absolviert hat. Er kann helfen, Konflikte zu lösen und eine für beide Parteien akzeptable Lösung zu finden. Der Anwalt, der als Mediator fungiert, kann aber nicht gleichzeitig einen der Ehepartner vertreten. Er kann entweder als Anwalt oder als Mediator tätig werden. Beides ist nicht möglich.

Wenn Sie und Ihr Noch-Ehepartner mindestens 10 Monate getrennt voneinander leben und sich einvernehmlich scheiden lassen möchten, bieten wir Ihnen eine 15-minütige kostenlose Erstberatung an. Kontaktieren Sie uns. Wir besprechen die relevanten Eckpunkte, den Ablauf des Scheidungsverfahrens sowie die anfallenden Scheidungskosten.