Warum Sie als Unternehmer auf einen Ehevertrag bestehen sollten

Unternehmer vor der Wahl: Ratio contra Emotionen?

Ganz so schwarz-weiß sollte auch ein Unternehmer den Abschluss eines Ehevertrages nicht sehen. Schließlich tragen Unternehmerinnen und Unternehmer in den meisten Fällen nicht nur für ihr Geschäft die Verantwortung, sondern auch für die Menschen, die dies mit ihrem Einsatz möglich machen. Automatisch verlagern sich dadurch die Emotionen auch ein wenig auf die Pro-Ehevertrag Seite, oder nicht? Ein Blick darauf, was passieren könnte, wenn bei einer Scheidung (oder beim Tod eines Partners) kein Ehevertrag vorliegt:

Zugewinngemeinschaft

Wird bei der Eheschließung kein Ehevertrag abgeschlossen, tritt nach einer Scheidung automatisch die Zugewinngemeinschaft in Kraft. Das bedeutet für einen Unternehmer:

  • das Anfangsvermögen und das Endvermögen beider Ehepartner werden ermittelt
  • die Differenz, der Zugewinn, wird aufgeteilt

Die Ausgangslage

Ein Unternehmer, eine Unternehmerin, hat zu Beginn der Ehe ein Unternehmen gegründet und erfolgreich etabliert, während die Ehegattin, der Ehegatte zum größten Teil für die Familie gesorgt hat oder einer anderen Tätigkeit nachgegangen ist. Oder aber, beide Ehepartner haben zu gleichen Teilen ein Unternehmen gegründet und aufgebaut.

Mögliches Szenario

Einer der Ehepartner hat ein Unternehmen aufgebaut, der andere hat sich hauptsächlich um Haus und Familie gekümmert, also kaum einen Zugewinn erwirtschaftet. Als Berechnungsgrundlage für den Zugewinn wird der tatsächliche sogenannte Verkehrswert des Unternehmens zugrunde gelegt. Das bedeutet, dass die derzeitige Unternehmenssituation keine Rolle bei der Berechnung spielt. Mit anderen Worten, aktuelle Parameter, wie eine aktuell schlechte Geschäftslage oder geleistete Investitionen spielen bei der Berechnung keine Rolle. Vereinfacht: Der ermittelte Verkehrswert wird zugrunde gelegt und durch zwei geteilt. Das kann für manchen Unternehmer, manche Unternehmerin den Untergang bedeuten.

Der Ehevertrag: Modifizierte Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung?

Meistens hört man von einer Gütertrennung im Zusammenhang mit einem Ehevertrag. Bei einer Gütertrennung wird nach einer Scheidung nichts geteilt, egal wie die finanzielle Ausgangslage war und die aktuelle Situation zum Zeitpunkt der Scheidung ist. Eine Gütertrennung gilt sowohl für die Scheidung als auch im Todesfall einer der beiden Ehepartner.

Die modifizierte Zugewinngemeinschaft ist eine Gütertrennung, die nur im Falle einer Scheidung, nicht aber im Todesfall eines Ehepartners in Kraft tritt. Im Todesfall wird die Zugewinngemeinschaft greifen.

Fazit

Die Faktenlage zum Ehevertrag für Unternehmer ist hier sehr vereinfacht dargestellt. In jedem Fall ist es ratsam, sich vor einer Entscheidung für oder gegen einen Ehevertrag, juristisch beraten zu lassen. Unternehmer und Unternehmerinnen tun jedenfalls gut daran, vor dem romantischen Liebesfest, auch mit Empathie und Verantwortungsgefühl auf ihr Unternehmen und ihre Mitarbeiter zu schauen.