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Was ist ein Ehevertrag?

Mit einem Ehevertrag vom Rechtsanwalt können Eheleute vor der Ehe rechtlich wirksame Vorkehrungen für den Fall einer Scheidung treffen. Regelungsinhalte eines Ehevertrages können die Vermögensaufteilung, Unterhaltsfragen oder Sorgerechtsregelungen sein. Der Ehevertrag muss, um seine rechtliche Wirkung zu entfalten, geltendem Recht entsprechen und allgemeinen deutschen Rechtsgrundsätzen nicht zuwiderlaufen.

5 mögliche Anfechtungsgründe für einen Ehevertrag

1. Sittenwidrigkeit

Die Anfechtung eines Ehevertrages ist beispielsweise dann möglich, wenn dieser als sittenwidrig eingestuft werden kann. Unter Sittenwidrigkeit versteht man ganz allgemein den Verstoß gegen moralische Grundsätze, die nicht bereits in Verbotsgesetzen geregelt sind.

Wird also ein Ehevertrag so ausgestaltet, dass er lediglich zugunsten eines Ehegatten und zum Nachteil des anderen Ehepartners formuliert ist, kann eine Sittenwidrigkeit gemäß § 138 BGB vorliegen. Wird im Ehevertrag ein Verzicht auf den Zugewinnausgleich oder den Versorgungsausgleich vereinbart und wird einer der Partner dadurch stark benachteiligt, könnte der Vertrag sittenwidrig sein.

Sittenwidrigkeit kann ebenfalls dann bejaht werden, wenn ein Ehegatte die Bedeutung oder die Rechtsfolgen der Vertragsbedingungen zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung, beispielsweise aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse, nicht verstanden hat.

2. Fehlende notarielle Beurkundung

Einen Ehevertrag anfechten, kann man auch dann, wenn er nicht notariell beurkundet wurde. Denn Rechtsgültigkeit entfaltet ein Ehevertrag nur dann, wenn er in Anwesenheit eines Notars durch beide Ehegatten unterzeichnet wurde.

3. Rechtswidrige Klauseln

Enthält der Ehevertrag rechtswidrige Klauseln, kann er ebenfalls angefochten werden. Allerdings bezieht sich diese Anfechtung dann in der Regel nur auf die betreffenden Klauseln. Solche rechtswidrigen Klauseln können beispielsweise dann bejaht werden, wenn ein bedingungsloser Verzicht auf die Zahlung von Unterhalt in Bezug auf minderjährige Kinder der Ehegatten vereinbart wurde.

4. Grundsatz von Treu und Glauben wird missachtet

Wer einen Ehevertrag anfechten möchte, kann dies unter Umständen auch dann tun, wenn die Grundsätze von Treu und Glauben nicht beachtet wurden. Ist beispielsweise einer der Ehegatten der Alleinverdiener in der Beziehung und werden nur sehr geringe Unterhaltszahlungen im Ehevertrag festgelegt, muss solch ein Ehevertrag durch das zuständige Gericht angepasst werden.

5. Ausübung von Zwang

Natürlich kann man einen Ehevertrag anfechten, wenn dieser durch die Ausübung von Zwang zustande gekommen ist. Dabei ist nicht nur körperlicher Zwang eingeschlossen, sondern auch die Ausübung psychischen Drucks.

Eheverträge anfechten – Wie genau funktioniert das?

Wer einen Ehevertrag anfechten möchte, sollte dies am besten vor der Scheidung tun, damit im Rahmen der Scheidung die jeweiligen Ansprüche geltend gemacht werden können, wie z.B. nachehelicher Ehegattenunterhalt und/oder Zugewinnausgleich und/oder Versorgungsausgleich. Ist die Scheidung erst einmal rechtskräftig, kann eine Anfechtung unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr möglich sein. Der Ehevertrag kann beispielsweise nicht mehr angefochten werden, wenn die Anfechtungsfrist abgelaufen ist.

Möchten Sie den Ehevertrag anfechten, weil Sie von Ihrem Ehepartner getäuscht wurden, sollten Sie dies schnellstmöglich, mindestens innerhalb eines Jahres tun, nachdem Sie die Täuschung bemerkt haben.

Bei der Vertragsanfechtung müssen Sie zudem genau darlegen, aus welchen Gründen Sie die Anfechtung des Ehevertrages anstreben. Die Gründe sind ferner zu beweisen.

Melden Sie sich gerne in unserer Anwaltskanzlei in Köln und vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit unserem Rechtsanwalt für Familienrecht, damit wir Sie über die Voraussetzungen der Anfechtung aufklären und beraten können.