Alleiniges Sorgerecht stellt nur eine Ausnahmeregelung dar

Wenn schon der gewohnte Alltag des Kindes durch Streit und Trennung/ Scheidung der Eltern ins Wanken gerät soll es dem Kind wenigstens abgenommen werden, sich dauerhaft zwischen Vater und Mutter entscheiden zu müssen. Die gefürchtete Frage wird vor dem Familiengericht nur noch in Ausnahmefällen gestellt. Ohne besonderen Antrag muss der Familienrichter nämlich überhaupt nicht mehr über das Sorgerecht entscheiden. Ausgangspunkt dafür, das alleinige Sorgerecht für einen Elternteil zu beantragen, ist entweder große Einigkeit oder heftiger Streit zwischen den Eltern. Hat ein Elternteil zum anderen so großes Vertrauen, dass er einer Sorgerechtsübertragung freiwillig zustimmt, kann das alleinige Sorgerecht durch einfache, vom Familienrichter zu Protokoll genommene Erklärung übertragen werden. Umgangsrecht und Auskunftsrecht bleiben erhalten.

In anderen Fällen wird das Sorgerecht zum Streitfall. Gegen den erklärten Willen eines Elternteils ist ein Sorgerechtsentzug nur möglich, wenn er im Interesse des Kindeswohles unabdingbar notwendig ist. In der Praxis bedeutet dies, dass Fakten vorgetragen werden müssen, aus denen sich ergibt, dass ein Elternteil nicht in der Lage ist, sein Kind angemessen zu erziehen. Gewaltbereitschaft, Sucht und persönliche Unzuverlässigkeit sind häufige Gründe dafür, einem Elternteil das Recht zur elterlichen Sorge zu entziehen. Es darf sich dabei jedoch nicht lediglich um einen vorübergehenden Zustand handeln, der einer bestimmten Situation geschuldet war.

Erziehung bedeutet, das Wohl des Kindes zu achten und zu fördern

Das Recht, für ein Kind zu sorgen, ist von der „Erziehungsgeeignetheit“ abhängig. Zur Erziehung gehört es, für Gesundheit und Wohlbefinden des Kindes zu sorgen, gesetzliche Verpflichtungen wie die Schulpflicht zu beachten und, soweit vorhanden, das Vermögen des Kindes sorgfältig zu verwalten. Jeder Sorgeberechtigte muss in der Lage sein, seinen Erziehungsstil und seinen Umgang mit dem Kind den aus der jeweiligen Situation ergebenden Notwendigkeiten anzupassen.

Eltern, die das Recht zur elterlichen Sorge gemeinsam ausüben, müssen darüber hinaus den Willen zeigen und dazu in der Lage sein, über Probleme bei der Erziehung zu sprechen und gemeinsame Lösungen zu erarbeiten. In Krisensituationen kann dabei Hilfe vom zuständigen Jugendamt in Anspruch genommen werden. Der Sorgerechtsentzug wird vom Familiengericht nur als letzte Möglichkeit ausgesprochen, wenn alle Einigungsversuche gescheitert sind. Alkohol- und Drogenabhängigkeit, Persönlichkeitsstörungen oder ein extrem schädlicher Lebenswandel wirken sich negativ auf die Erziehungsfähigkeit aus.

Ein Mangel an Interesse für die Belange des Kindes oder Streitigkeiten über Erziehungsrichtlinien und Lebensformen reichen als Begründung für einen Sorgerechtsentzug nicht aus. Unregelmäßige oder ausbleibende Unterhaltszahlungen sind ebenfalls kein Grund, das alleinige Sorgerecht durchzusetzen, wenn dem keine Absicht zugrunde liegt, dem Kind vorsätzlich zu schaden.

Sachliche Kritik betont eigene Erziehungskompetenz

Schwierig wird es immer dann, wenn es im Zusammenhang mit der Trennung zu häuslicher Gewalt kam. Zugunsten des enthemmten Elternteils muss auch in einer solchen Situation sorgfältig hinterfragt werden, wie es zum Übergriff kam und ob der Übergriff auch dem Kind oder allein der ehemaligen Partnerin oder dem ehemaligen Partner gegolten hat.

Es ist im Einzelfall nicht einfach, die Belange des Kindeswohles getrennt von den Belangen des Elternteils zu betrachten, der das Kind betreut. Unverträglichkeiten zwischen den Eltern lassen sich nach einer gescheiterten Ehe nur selten vollständig vermeiden. In der Regel sind emotionale Verletzungen noch schmerzhaft nah und es entsteht der emotional nachvollziehbare Wunsch nach schadensausgleichender Gerechtigkeit. Ein Kind darf jedoch niemals instrumentalisiert werden.

Besonders verbittert streitende Eltern sollten sich vor Augen halten, dass ein Sorgerechtsstreit, in dem sich beide Elternteile als nicht erziehungsgeeignet präsentieren, dazu führen kann, dass das betroffene Kind in die Obhut des Jugendamts übernommen wird. Wer um das alleinige Sorgerecht für sein Kind streitet, sollte deshalb die Tatsache niemals aus dem Auge verlieren, dass der andere Elternteil für das Kind immer Bedeutung haben wird. Souveränes Erziehungsverhalten zeigt sich, wenn dem Kind gegenüber auf alleinige emotionale Schuldzuweisungen verzichtet wird.

Wird um das alleinige Sorgerecht gestritten, tritt besonders deutlich hervor, dass ein auf spezialisierter Rechtsanwalt für Familienrecht nicht nur über Fachkenntnisse verfügen und vor dem Familiengericht Härte zeigen sollte, sondern auch in größeren Zusammenhängen denken muss. Beim Argumentieren muss das Kindeswohl alternativlos in den Vordergrund gestellt werden. Höchste Sachlichkeit ist geboten, wenn die erheblichen Gründe dargelegt werden, die dazu führen, dass dem anderen Elternteil das Sorgerecht aberkannt werden soll.