Eltern sind verpflichtet, alle wichtigen Entscheidungen für das Kind grundsätzlich gemeinsam zu treffen. Hierzu zählt unter anderem das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Dies beinhaltet auch die Bestimmung, wo das Kind leben soll oder auch wohin es in den Urlaub geht. Möchte einer der Sorgeberechtigten umziehen, bedarf es der Zustimmung des anderen Elternteils.

Gemeinsames Sorgerecht: Welche Rechte haben die Eltern?

Wenn das gemeinsame Sorgerecht besteht, müssen alle Entscheidungen, die für das Leben des Kindes relevant sind, von beiden Elternteilen zusammen getroffen werden. Hierzu zählen beispielsweise, welche Fächer ein Kind in der Schule wählt, welche Religion das Kind annehmen soll oder ob eine medizinische Operation durchgeführt werden soll.

Auch den Wohnort des Kindes nach der Trennung bzw. Scheidung entscheiden beide Eltern gemeinsam. Möchte ein Elternteil in eine andere Stadt umziehen und das Kind mitnehmen, muss dies mit dem Ex-Partner abgesprochen werden.

Bezüglich des Sorgerechts gibt es einiges zu beachten. Ein Wohnortwechsel in eine andere Stadt bedeutet immer einen großen Einschnitt im Leben des Kindes. Ein Schulwechsel steht an und Freunde oder Familienmitglieder können nicht mehr so oft gesehen werden. Auch der Kontakt bzw. Umgang zwischen Kind und zurückbleibenden Elternteil kann durch eine räumliche Trennung stark eingeschränkt werden.

Da es sich bei einem Umzug um eine weitreichende Angelegenheit handelt, setzt das Sorgerecht voraus, dass beide Elternteile sich auf den Aufenthaltsort des Kindes einigen.

Mitspracherecht beider Elternteile: Umzug ohne Zustimmung nicht möglich

Das gemeinsame Sorgerecht verpflichtet beide Sorgeberechtigte, einen Umzug mit dem jeweils anderen Elternteil abzusprechen. Keine Mutter und keine Vater darf einfach umziehen und alleine entscheiden, wo zukünftig das Kind wohnt. Ein Einverständnis bzw. eine Zustimmung des anderen Elternteils zum geplanten Umzug ist Pflicht.

Stimmt der andere Elternteil diesem nicht zu, kann dieser den geplanten Umzug verweigern. Einer der häufigsten Gründe zur Verweigerung des Umzugs ist, dass die Beziehung zum Kind durch den Wohnortwechsel Schaden nimmt, weil z.B. Besuche aufgrund der Entfernung nur noch selten möglich sind.

Familiengericht entscheidet über das Aufenthalts­bestimmungsrecht bei Rechtsstreit

Können sich die Eltern nicht auf einen Aufenthaltsort für ihr Kind einigen, kommt es meist zu einem Rechtsstreit beim zuständigen Familiengericht. Hier streiten sich die Sorgeberechtigten dann um das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihr Kind. Das Gericht fällt letztendlich ein Urteil. Im Familienrecht nennt man es jedoch Beschluss und nicht Urteil.

Bei der gerichtlichen Entscheidung, wem das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen wird, werden unterschiedliche Faktoren mit einbezogen. Wichtig: Das Kindeswohl steht hierbei immer im Vordergrund!

Das gemeinsame Sorgerecht wird vom alleinigen Aufenthalts­bestimmungsrecht nicht beschnitten.

Fazit: Umziehen mit Kind nur mit Einverständnis möglich

Möchte einer der Sorgeberechtigten mit dem Kind umziehen, muss der andere Elternteil diesem zustimmen. Sollte der Umzug verweigert werden, kommt es zu einem Rechtsstreit vor Gericht. Hier entscheidet das Familiengericht dann über das Aufenthaltsbestimmungsrecht – immer zum Wohl des Kindes.

Ein Umzug in eine andere Stadt kann allerdings auch nicht per se durch den anderen Sorgeberechtigten verboten werden. Ähnliches gilt für eine Auswanderung bzw. einen Umzug ins Ausland.

Für weitere sorgerechtliche Informationen stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte für Familienrecht jederzeit zur Verfügung. Wir beraten Sie individuell und vertreten Sie professionell vor Gericht.